Brautstrauß gefangen - wer macht den Antrag?
Es gibt ja zum Thema Hochzeit jede Menge dazugehörige Bräuche, vorher sowie danach... Was mich mal interessieren würde: es heisst ja, dass der Antrag innerhalb eines Jahres gemacht werden "muss" nachdem der Strauß gefangen wurde... Gibt's dazu auch eine "Regelung" wer von beiden innerhalb dieser Zeit den Antrag machen "muss"? Wäre jetzt mal davon ausgegangen dass Sie (die den Strauß gefangen hat) auch den Antrag gestellt bekommt? Oder ist das egal?
Wär lieb wenn ihr mir hierzu helfen könntet :)
Liebe Grüße
Franzi
2 Antworten
Wenn du nach Bräuchen gehst, dann macht der Mann den Antrag.
Ich kenne aber etliche, die den Straus gefangen haben, aber keinen Antrag erhalten haben, bzw. vorher eine andere geheiratet hatte.
Dieser Brauch soll u.a. den entsprechenden Männern signalisieren, dass ihre Dame auf einen Antrag wartet.
Es gibt aber keine Regel über einen Zeitraum bis zum Antrag.
Es steckt hinter dieser Tradition kein "Muss".
Man sagt, dass diejenige, die den Brautstrauß fängt, die nächste Braut werden könnte.
Es kommt ja auch durchaus vor, dass bereits verheiratete Frauen oder Kinder zufällig den Brautstrauß fangen - die werden wohl kaum innerhalb eines Jahres dann heiraten - nur wegen ein paar Blümchen.