braucht man für einen mähdräscher einen besonderen führerschein?

3 Antworten

Bei dem Mähdrescher handelt es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Wenn du nicht schneller als 25 km/h fährst reicht dir dafür gem. §6 FeV die Klasse L.
Allerdings muss dafür der Land- und Forstwirtschaftliche- Zweck gegeben sein!
Fährst du entweder schneller oder nicht zu einem Land-/Forstwirtschaftlichen Zweck begehst du, insofern du die erforderliche (neue) Fahrerlaubnisklasse nicht hast, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich sogar um eine Straftat!

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Wenn du schneller fahren willst, brauchst du die Klasse T. Hier darfst du bis zu 40 km/h schnell fahren gem. §6 FeV. Allerdings muss auch hier der Land-/ Forstwirtschaftliche Zweck gegeben sein. Ist eines von beiden nicht der Fall begehst du wieder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Und wenn du jetzt, wie du unten geschrieben hast, mit dem Mähdrescher zum Einkaufen fahren willst, brauchst du, da der Mähdrescher wahrscheinlich eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5t hat, die Klasse C. Diese brauchst du auch, wenn du schneller als 40 km/h fahren willst.

Da du wahrscheinlich die Klasse C weder hast, noch machen willst, empfehle ich dir, weder zu schnell zu fahren noch zu einem anderen Zweck zu fahren!


TransalpTom  30.10.2023, 00:16

Gute Antwort, aber bei Klasse L übersehen, dass die Verwendung an de Landwirtschaft nur für die Zugmaschinen gilt.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

gilt die Beschränlkung für die Landwirtschaft nicht.

einen Mähdrescher bis 25km/h kann man IMMER mit Klasse L fahren, unabhängig vom Zweck der Fahrt.

SevSnape  30.10.2023, 06:48
@TransalpTom

Danke, gut das du das sagst, das hätte ich voll übersehen. Ich dachte wirklich, der Zweck gilt für alle. Danke fürs korrigieren.

Wenn du damit privat herumfahren möchtest, brauchst du je nach zulässigem Gesamtgewicht entweder Fahrerlaubnisklasse C1 oder C.

Wenn du in der Landwirtschaft tätig bist und deine Fahrten in Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind, je nach Höchstgeschwindigkeit Fahrerlaubnisklasse L oder T.

Wenn du auf umfriedetem(!!!) Privatgelände bleibst, also dort wo nicht zufällig irgendwelche Fremden rumlaufen können, brauchst du keine Fahrerlaubnis.

Solange du auf deinem Acker und Grund bleibst, brauchst du keinen. Wenn du damit zum einkaufen oder zur Schule kutschieren willst, wird es wohl die Fahrerlaubnisklasse T oder L benötigen.


RedPanther  29.10.2023, 18:42
Wenn du damit zum einkaufen oder zur Schule kutschieren willst, wird es wohl die Fahrerlaubnisklasse T oder L benötigen.

Diese Führerscheinklassen sind an einen Land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzweck gebunden. Und du wirst keinem Polizisten erklären können, dass die Fahrt zur Schule einen landwirtschaftlichen Zweck hat.

Solange du auf deinem Acker und Grund bleibst, brauchst du keinen.

Auch dies ist in dem Sinn nicht korrekt, da auf einem nicht abgesperrten Acker quasi jedermann Zuttritt hat. Kann ja jederzeit ein Spaziergänger auftauchen. Deshalb ist es öffentlicher Verkehrsraum und damit braucht man die passende Fahrerlaubnis.

Musst den Acker also erst einzäunen.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 29.10.2023, 16:12

also reicht B nicht oder?

meinst du es kommt krass an wenn man auf einmal mit nem mähdräscher auf dem supermarktparkplatz is? :'D

demke dann geht mir keiner mehr aufn sack hahah

priesterlein  29.10.2023, 16:22
@123abcdef933

Du wirst einen Antrag auf Zuweisung eines Fahrweges stellen müssen und die Parkplatzsituation wird für deine Droschke unbrauchbar sein.