Braucht man eine zweite fremdsprache unbedingt um einen erw. Realschulabsch. zu kriegen?

3 Antworten

Lies hier auf der Seite "deines" Kultusministeriums nach oder wende dich einfach an die E-Mail-Adresse oder das Landesverwaltungsamt, Abteilung 5,wie unten angegeben:http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=pgxwqst4szlq


Der "erweiterte Realschulabschluß" entspricht dem Realschulabschluß mit Q-Vermerk (FOR-Q) in anderen Bundesländern. Dies berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Zu beachten ist jedoch, dass die Gymnasien i.d.R. eine zweite Fremsprache als Aufnahmekriterium fordern. Dies dürfte für Realschüler dann meist Französisch sein, da Latein an Realschulen nicht angeboten wird und Französisch praktisch alle Gymnasien anbieten.

Ohne zweite Fremsprache ist nur die sogenannte fachgebundene Hochschulreife mit einer Fremdsprache möglich. Sie berechtigt nur zum Studium in bestimmten Fachrichungen an Universitäten, z.B. nur in Naturwissenschaften. Dies nannte man früher auch korrekt "Fachabitur". Nur ist inzwischen der Begriff von Inhabern der Fachhochschulreife belegt worden, welche i.d.R. überhaupt nicht an Universitäten studieren können.

Also bei uns in Nds. braucht man keine zweite Fremdsprache. Um den erweiterten Realschulabschluß zu bekommen muss man in den Hauptfacher Deutsch, Mathe, Emglisch mindst. eine 3 haben, hat man in den Nebenfächern eine 4 kann man sie mit einer 2 ausgleichen.

Vielleicht hilft ihnen dieser Link weiter: www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=pgxwqst4szlq