Braucht man ein vollabitur um Polizistin zu werden?
Hallo ich würde gerne wissen ob es besser ist ein vollabitur zu haben und sich damit bei der polizei zu bewerben oder ein ganz normaler realabschluss mit berufskolleg reicht.(nrw)
6 Antworten
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Dass überall eine andere Antwort steht, bezweifle ich. Du suchst falsch. Einzig und allein die Karriereseiten der Polizei NRW sagen die SICHER, was du brauchst.
In NRW muss man "Polizei" studieren. Es ist ein Hochschulstudium. Man benötigt die Hochschulreife. Die kann man auf sehr unterschiedliche Weise erlangen.
Alle sind auf der Hompage aufgelistet.
Gruß S.
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Das ist so geschrieben immernoch UNSINN!
Dass der FS nach NRW will, steht in der Frage.
Und ÜBERALL - siehe Antwort von dompfeifer, einzig richtige übrigens - GILT DAS GLEICHE
Mittlere Reife für den mittleren Dienst. Fachhochschulreife oder Abitur für den gehobenen Dienst. ÜBERALL.
Da Schule Ländersache ist, gelten für die Erlangung dieser Schulabschlüsse keine einheitlichen Bestimmungen. Ein Berufskolleg gibt es gar nicht in jedem BL.
Das bedeutet noch lange nicht, dass eine FHR nur in NRW was wert ist. Das ist vermessen.
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Dass der FS nach NRW will, steht in der Frage.
Da steht nur ganz klein in Klammern "nrw". Ich würde interpretieren, dass der Schulabschluss in nrw gemacht wurde. Mehr nicht.
Das bedeutet noch lange nicht, dass eine FHR nur in NRW was wert ist. Das ist vermessen.
Nein, leider!
Mittlere Reife für den mittleren Dienst. Fachhochschulreife oder Abitur für den gehobenen Dienst. ÜBERALL.
Da hast Du Dich jetzt aber voll widersprochen.
Will man in den mittleren Dienst, reicht also auch in NRW die Mittlere Reife.
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Polizei NRW schulische Voraussetzungen
WELCHE SCHULBILDUNG WIRD BENÖTIGT?Um das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung beginnen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht Ihnen offen bei Vorliegen des Abiturs bzw. der vollen Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) mit Ausbildung und Berufserfahrung (siehe unten).
Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen und nicht schon bei der Bewerbung.
BEWERBUNG MIT AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNGDie Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung. Sie müssen allerdings eine der folgenden Voraussetzungen
(§2 - §4 BBHZVO) nachweisen:
§ 2 BBHZVO- Sie besitzen einen Meisterbrief im Handwerk, oder
- Sie besitzen einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder
- Sie besitzen eine vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, oder
- Sie besitzen den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, oder
- Sie besitzen einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.
- Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und
- Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
- Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.
- Sie haben eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und
- Sie sind anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
- Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/ Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch Sie nachgewiesen werden.
In den Fällen des § 4 BBHZVO muss zunächst eine Zugangsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW durchgeführt. Bewerben Sie sich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden.
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Mit mittlerem Bildungsabschluss ist der Zugang zum mittleren Dienst möglich, mit Fachhochschulreife oder Abitur zum gehobenen Dienst.
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Ein Realabschluss reicht vollkommen,um in den mittleren Dienst zu kommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GedankenGruetze/1677014920005_nmmslarge__49_150_809_809_8f46fb25eaccf9be7f3dd11d89c5bce2.jpg?v=1677014921000)
Ich glaube, wenn man sich schon die Info nicht selber holen kann, sollte man sich nach einem anderen Job umsehen. Allein schon deshalb, weil verschiedene Bundesländer verschiedene Anforderungsprofile haben und keiner weiß woher du kommst. Oder soll man für dich alle 16 Bundesländer auflisten und präsentieren? ;) :D
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wer lesen kann ist klar im vorteil!Habe in klammern nrw geschrieben aber auch egal :)
In NRW, falls FS in NRW studieren will.
Was in NRW mit den ganzen Hochschulabgängern in der Polizei so vor sich geht, habe ich schon erlebt, bzw. erfahre ich immer wieder.
Überdies: Hochschulreife in NRW ist kaum mehr als Hauptschule in anderen Bundesländern nachdem die SPD über Jahrzehnte dort die Anforderungen immer weiter runtergeschraubt hat.
In verschiedenen anderen Bundesländern reicht auch ein Realschulabschluss.