Braucht ein lex specialis eine Ermächtigungsgrundlage im allgemeineren Gesetz?
Verdrängt ein lex specialis das allgemeinere Gesetz automatisch oder braucht es einer Ermächtigungsgrundlage im allgemeineren Gesetz?
2 Antworten
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Ermächtigungsgrundlagen brauchen Verordnungen. Bzw. speziell nur Rechtsnormen niedrigerer Ordnung durch solche höherer Ordnung.
Innerhalb gleichrangiger Gesetze gibt es keine Ermächtigungsgrundlage. Das macht für deinen Rechtsgrundsatz auch keinen Sinn, da der ja gerade dazu dient, um Zwischen gleichrangigen Rechtsnormen die massgebliche zu bestimmen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
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