Brauche ich Zugbegleitung?
Hallo
Ich habe durch meinen Autismus eine volle Invalidität oder wie man dem sagen soll. Mein Invaliditätsgrad ist auf jeden Fall 100%. Ich habe auch ein Begleitabo mit der ich oder meine Begleitung gratis fahren könnten (nur eine von beiden Personen). Jedoch fahre ich meistens alleine und habe meistens gar nicht mehr in Errinerung gehabt das ich ne Begleiterkarte habe. Soll ich den verwenden falls jemand mal mit mir fährt? Meiner Meinung nach geht das locker ohne Hilfe und ich denke nicht das ich den brauche. Aber man kann sich ja auch masslos selbst überschätzen falls ich das tue.
2 Antworten
Den Invaliditätsgrad gibt es nach einem Unfall und ist wichtig, damit die Unvallversicherung dir Geld zukommen lässt, wenn du aufgrund des Unfalls bleibende Schäden hast.
Aufgrund deiner Autismus-Spektrum-Störung bekommst du keinen Invalitätsgrad. Du meinst wahrscheinlich eher einen Grad der Behinderung...
Was meinst du mit Begleitabo? Sowas gibt es nicht! Es gibt höchstens das Merkzeichen "B", durch welches klar ist, dass du eine Begleitperson benötigst.
Manchmal wird dieses Merkzeichen aber auch vergeben, wenn nicht ständig eine Begleitperson dabei sein muss, weil gewisse Aktivitäten auch alleine bewältigt werden können.
Wenn du mit jemandem gemeinsam fährst, dann kann derjenige durchaus bei dir mitfahren.
Achso. Dann ist das natürlich was anderes. Aber zu erwähnen auf welches Land du dich beziehst, solltest du dir für das nächste Mal bitte merken.
Wir befinden uns hier in einem deutschen Internetforum, somit kannst du nicht voraussetzen, dass jeder hier vollständig länderkundig ist. Viele Menschen - so wie ich hier z.B. - beziehen sich deshalb automatisch auf Deutschland, wenn kein Land angegeben ist, um welches es geht.
Trotzdem gilt, dass du jemanden mitnehmen kannst, aber nicht musst. Wenn du aber jemanden mitnimmst, musst du bedenken, dass du dann für dich selber zahlen musst.
Ja ich will eben anonym sein, deswegen schreibe ich das nicht immer hin. Aber ich habe es jetzt trotzdem geschrieben damit man drauskommt.
Also ich sehe keinen Anlass dafür, daß ein Autist eine Zugbegleitung braucht.
Hat der Ausweis (u.a.) das Kennzeichen "H", so ist die kostenlose Mitnahme (bei uns) einer beliebigen weiteren Person möglich.
Mein Sohn hat es geschafft aus dem Behindertenheim unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Hause zu fliehen, obwohl er weder lesen noch schreiben noch sich deutlich sprachlich auszudrücken vermag.
Nur mit dem Merkzeichen "H" darf eine schwerbehinderte Person noch keine Begleitperson mitnehmen. Dafür MUSS das Merkzeichen "B" vorliegen.
Allerdings werden diese beiden Merkzeichen eigentlich immer zusammen vergeben, denn wer hilflos ist - also "H" bekommt - ist i.d.R. auf eine Begleitperson angewiesen und somit wird auch "B" vergeben.
Sorry, ich bin schweizer. Bei uns gibt es ein Begleitabo.