Gibt es einen Unterschied von einem Attest und einer ärztlichen Bescheinigung?
Ich habe heute eine Arbeit verpasst, weil ich beim Arzt war. Aber ich habe statt eines Attests, dass ich krank bin, nur eine ärztliche Bescheinigung bekommen, dass ich beim Arzt war. Reicht das aus damit ich keine 6 bekomme oder brauche ich einen Attest?
6 Antworten
Wenn der Termin nicht verschiebbar war, z.b. Facharzttermin, dann ist die ärztliche Bescheinigung ausreichend. Erst recht, wenn du der Schule schon vorab bescheid gegeben hast das dieser Termin ansteht und nicht verschiebbar ist.
War der Termin verschiebbar, hätte auch in deine Freizeit gelegt werden können, dann reicht die Bescheinigung nicht.
Meiner Meinung ist ein Attest die Bestätigung für deine Erkrankung o.ä eine Bescheinigung ist nur der Nachweis, dass du bei einem Arzt warst.
Das handhabt glaube ich jede Schule unterschiedlich. Bei den meisten, sollte eine ärztliche Bescheinigung ausreichen. Bei mir an der Uni würde dies nicht ausreichen. Da braucht man schon den gelben Schein :)
ich habe statt eines Attests, dass ich krank bin, nur eine ärztliche Bescheinigung bekommen, dass ich beim Arzt war.
Nein das reicht logischerweise nicht aus. Denn Deinen Arztbesuch hättest Du auf einen anderen Zeitpunkt legen können.
Entschuldigt gefehlt hättest Du hinsichtlich einer Klassenarbeit nur, bei bestätigter Erkrankung
?? Wenn man eine Krankmeldung oder sonstiges hat und somit „entschuldigt“ ist heißt das doch noch lange nicht dass du eine 6 bekommst?! Entweder musst du die Arbeit nachschreiben oder ein Referat halten wenn der Lehrer noch eine Note von dir benötigt?! 🤦🏻♀️ So kenne ich es zumindest von „damals“
Hier liegt aber nun einmal keine ärztlicherseits bestätigte Erkrankung vor - sondern lediglich ein Bestätigung, dass sich der/die Schüler/in XYZ am heutigen Tag von / bis in der Praxis des Arztes 535 aufgehalten hat.
Also auf was bitte schön soll hier ein solch abwertendes Zeichen - 🤦🏻♀️ - hinweisen?
Wenn die ärztliche Bescheinigung nicht anerkannt wird, dann ist das unentschuldigtes Fernbleiben und somit eine 6.
Das ist davon abhängig, ob dieser Arzttermin nötig und unauschiebbar war oder nicht