Bezahlte Krankheitszeit (Minijob)?
ich arbeite 2 Tage die Woche für meinen Minijob. Wenn ich jetzt zum Beispiel Montag und Dienstag arbeite, aber den Dienstag krankheitsbedingt ausfalle, benötige ich dann ein Ärztliches Attest, um mir diesen Tag bezahlen zu lassen? Muss ich die verlorene Zeit Mittwoch/Donnerstag/Freitag nachholen? Im AV ist dazu nichts genaues angegeben.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Beruf & Ausbildung
Ja, du brauchst für deine Arbeitstage immer eine AU, außer es ist etwas anderes geregelt, z. B. Betriebsvereinbarung. Bedenke das diesbzgl. manche Fristen in Kalendertagen gerechnet werden, also sogar Wochenende und Feiertage mitzählen. Also immer ASAP beim Arbeitgeber melden und dann ASAP versuchen eine AU zu bekommen, ggf. bei einer Vertretung des eigenen Arztes.
Im Ergebnis sind wegen Krankheit versäumte Stunden nicht nachzuholen. Entgegen der vielfach durchgeführten Praxis ist dieses Vorgehen nicht vom Gesetz gedeckt.
notting
Woher ich das weiß:Berufserfahrung