Bmi bei der Grundausbildung?

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Der BMI ist tatsächlich ein wesentlicher Wert für die Tauglichkeitseinstufung. Mit einem BMI zwischen 30 und 35 fällst Du in den Bereich "zeitweise untauglich", kannst jedoch - wie Du es ja auch schilderst - innerhalb einer gewissen Zeit versuchen, unter diesen Wert zu kommen. Endgültig untauglich ist man mit einem BMI von 35 oder mehr.

Wenn Du also die Übernahme unter der Maßgabe "unter 30 kommen" bekommen hast, dann solltest Du das auch schaffen. Ansonsten ist es nicht unwahrscheinlich, dass Du nachträglich ausgemustert wirst.

Hier steht alles ganz genau:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-02.pdf


Marc0402 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 16:18

Also prinzipiell heißt das: Immer unter der 30er Grenze bleiben? :)

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Generell gilt, daß man ab einem BMI von 30 nicht tauglich ist.
Nachzulesen in der ZDv 46/1.

Sicherlich kommt es bei der Nachuntersuchung während der AGA auf den Arzt an. Denn theoretisch ist es möglich dann ausgemustert zu werden.

Die nehmen nen BMI bei der Grundausbildung zur Hand?

Der BMI ist das schwachsinnigste was ich je gehört habe. Vielleicht ein relativ schwammiger Richtwert, mehr aber auch nicht.

Eine konkrete Antwort habe ich nicht, jedoch denke ich wohl kaum, dass Sie dich direkt raus werfen werden. Wenn du aber 120kg wiegst und denkst du kannst locker einen 40km Marsch durchhalten, dann schießt du dich denke ich selber raus :)