Blauregen ist beim Nachbarn von uns unbemerkt wieder ausgetrieben. Verantwortlichkeiten?
Hallo,
Wir hatten vor ca. 20 Jahren einen Blauregen an der Terasse unseres Reihenhauses welchen wir nach ca. 6 oder 7 Jahren entfernt haben. Wir hatten gedacht alle Wurzeln und Reste erwischt zu haben da auf unserer Seite nichts neu ausgetrieben ist. Nun haben wir mitbekommen, dass der Blauregen doch neu ausgetrieben ist, allerdings nur beim Nachbarn. Wir wurden nie darüber informiert. Man ließ ihn einfach wachsen und er fängt an sich um das Regenfallrohr zu wickeln und wächst bis in Nachbars Kellerschach hinein.
Wer ist in einem solchen Fall eigendlich für entstandene Schäden verantwortlich?
5 Antworten
Der Nachbar ist für sein Grundstück verantwortlich . Euch trifft keinerlei Schuld. Es geht um die Vegetation auf seinem Grundstück und es ist seine Angelegenheit.
Der Eigentümer des Hauses ist selbst für die Vegetation auf seinem Grundstück verantwortlich.
So schön Blauregen aussieht, sollte ihr Nachbar etwas unternehmen, denn die Pflanze kann das Fallrohr zusammendrücken und auch im Schachtbereich Schaden verursachen. Und die Dinger wachsen schnell.
Theoretisch ist Verjährung eingetreten, wenn man Blauregen zu den Pflanzen und nicht zu den Gehölzen zählt https://dejure.org/gesetze/NRG/26.html
Damit muss der Nachbar zusehen wie er den Blauregen wieder los wird.
Der, auf dessen Grundstück die Pflanze wächst.
Kurz: der Eigentümer des Hauses.