BKH kitten aus der Türkei nach Deutschland bringen?

3 Antworten

Hallo Du,

ich bediene mich der Vorschriften des Zoll zur Einreise von Heimtiere aus Nicht-EU-Staaten:

Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten
Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. 
Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,
durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein - für Heimtiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip verpflichtend -,
eine gültige Tollwutschutzimpfung haben,
von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist;
zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.
Reisen Sie mit Ihrem Haustier in einen Nicht-EU-Staat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand und Indien) muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden. Die zugelassenen Labore finden Sie auf der Seite "Informationen der Europäischen Union zu Reisen mit Heimtieren in englischer Sprache" unter "Approved rabies serology laboratories".
Die Verpflichtung, einen Bluttest (Tollwutantikörpertest) durchzuführen, gilt auch für die Mitnahme von Tieren, die aus einem Nicht-EU-Staat, der nicht im Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgelistet ist, stammen und von Ihnen vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen wurden (z.B. Strandhund oder Hotelkatze). Die Blutentnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und muss mindestens 3 Monate vor der Einreise in die Europäische Union in dem jeweiligen Land erfolgen.
Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, d.h. durch den Besitzer oder der von diesem schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bzw. die Begleitperson des Tieres verpflichtet sind, das Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) bei der Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EUStaat anzumelden, so dass eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann. Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Heimtiere/regelungen-heimtiere.html#:~:text=eine%20g%C3%BCltige%20Tollwutschutzimpfung%20haben%2C,zus%C3%A4tzlich%20sind%20Impfpapiere%20sowie%20ggf.

Ich denke, damit sollte klar sein, dass deine Tochter dieses Katzenjunges nicht mitnehmen werden wird.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze

Die Katze muß mit 12 Wochen gechipt und gegen Tollwut geimpft werden und dann bei Einreise mindestens 15 Wochen alt sein, vorher ist es unmöglich sie legal nach Deutschland zu bringen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung