BKA- Kriminalkommissar, braucht man einen Führerschein?
Hey Leute,
Ich bin gerade auf den Beruf Kriminalkomissar beim BKA gestoßen und das hat ein wenig mein Interesse geweckt. Ich habe mich nun weiter informiert und gesehen, dass man grundsätzlich einen Führerschein benötigt. Gibt es evtl. Ausnahmen? Da ich mir zurzeit keinen Führerschein leisten kann bzw. ich gehe ja noch zur Schule. Aber der Führerschein wäre wahrscheinlich das erste, dass ich mit meinem Gehalt machen werde. MFG PS: Die Frage ist ein bisschen komisch ich weiß, wusste einfach nicht wie ich mich richtig artikulieren soll. :D
2 Antworten
Schätzchen, wenn du dich bewerben willst, solltest du zumindest imstande sein, die Voraussetzungen zu lesen. https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/Stellenangebote/Beamte/KriminalkommissarinKriminalkommissar/kriminalkommissarinkriminalkommissar_node.html
die Bewerber müssen "grundsätzlich" den Führerschein Klasse B vor der Einstellung haben.
"Grundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen gibt (im rechtlichen Sprachgebrauch wird dieses Wort anders verwendet, als in der Alltagssprache. In der Alltagssprache heißt "grundsätzlich" so viel wie ohne Ausnahme. Aber die Polizei benutzt das Wort mit seiner juristischen Bedeutung.)
Das heißt, du kannst dich bewerben und schreibst rein, dass du den Führerschein B, sobald du das notwendige Geld dafür hast, "unverzüglich" machen wirst. Kein Geld für den Führerschein zu haben, dürfte als Grund für eine Ausnahme vom Grundsatz ausreichen! (Nicht gehen würde, wenn du z.B. keinen Führerschein bekommen könntest, weil du eine chronische Erkrankung hättest, die dir das Fahrern auf Dauer verbieten würde, z.B. häufige epileptische Anfälle, etc.)
Also bewirb Dich und schaue, wo du das Geld für den Führerschein her bekommst (Ferienjob?)
Das ist alles nicht so stimmig.
Grundsätzlich bedeutet in diesem Fall nur die eine Ausnahme, dass auch ein begleitetes Fahren erlaubt ist. Die dauerhaft Fahrerlaubnis muss dann spätestens zum ersten praktischen Teil vorliegen. Nicht das nötige Geld zu haben, reicht definitv NICHT als Grundsatz aus. Wo hast du denn diese "juristische Bedeutung" her?
Ist aber sowieso faktisch Unsinn, weil man mit 17 noch kein Abitur haben kann, sich also gar nicht bewerben kann.
Dein Besipiel ist auch nicht stimmig, weil jemand mit Epilepsie gar nicht PDT wäre.
Gruß S.
"Ich habe mich nun weiter informiert und gesehen, dass man grundsätzlich einen Führerschein benötigt"- hast meine Frage wohl nicht richtig gelesen oder? :D