BKA- Kriminalkommissar, braucht man einen Führerschein?

2 Antworten

Schätzchen, wenn du dich bewerben willst, solltest du zumindest imstande sein, die Voraussetzungen zu lesen. https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/Stellenangebote/Beamte/KriminalkommissarinKriminalkommissar/kriminalkommissarinkriminalkommissar_node.html


LeonUrr 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 16:44

"Ich habe mich nun weiter informiert und gesehen, dass man grundsätzlich einen Führerschein benötigt"- hast meine Frage wohl nicht richtig gelesen oder? :D

user82746  28.07.2017, 16:46
@LeonUrr

Und du hast die Seite wohl nicht richtig gelesen - deine Frage wird in den FAQ beantwortet und du hast sogar noch die Möglichkeit, deine eigene Frage einem Verantwortlichen zu stellen. Warum bist du also auf gutefrage?

die Bewerber müssen "grundsätzlich" den Führerschein Klasse B vor der Einstellung haben.

"Grundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen gibt (im rechtlichen Sprachgebrauch wird dieses Wort anders verwendet, als in der Alltagssprache. In der Alltagssprache heißt "grundsätzlich" so viel wie ohne Ausnahme. Aber die Polizei benutzt das Wort mit seiner juristischen Bedeutung.)

Das heißt, du kannst dich bewerben und schreibst rein, dass du den Führerschein B, sobald du das notwendige Geld dafür hast, "unverzüglich" machen wirst. Kein Geld für den Führerschein zu haben, dürfte als Grund für eine Ausnahme vom Grundsatz ausreichen! (Nicht gehen würde, wenn du z.B. keinen Führerschein bekommen könntest, weil du eine chronische Erkrankung hättest, die dir das Fahrern auf Dauer verbieten würde, z.B. häufige epileptische Anfälle, etc.)

Also bewirb Dich und schaue, wo du das Geld für den Führerschein her bekommst (Ferienjob?)


Sirius66  28.07.2017, 16:57

Das ist alles nicht so stimmig.

Grundsätzlich bedeutet in diesem Fall nur die eine Ausnahme, dass auch ein begleitetes Fahren erlaubt ist. Die dauerhaft Fahrerlaubnis muss dann spätestens zum ersten praktischen Teil vorliegen. Nicht das nötige Geld zu haben, reicht definitv NICHT als Grundsatz aus. Wo hast du denn diese "juristische Bedeutung" her?

Ist aber sowieso faktisch Unsinn, weil man mit 17 noch kein Abitur haben kann, sich also gar nicht bewerben kann.

Dein Besipiel ist auch nicht stimmig, weil jemand mit Epilepsie gar nicht PDT wäre.

Gruß S.

Hugito  28.07.2017, 17:08
@Sirius66

Wo steht es, dass kein Geld zu haben einen Bewerber von der Laufbahn eines BKA - Beamten ausschließt?

Natürlich ist dieser Begriff, so wie oben dargestellt, auszulegen und nicht alltagssprachlich.