BK 1 zu TG im zweitem Schuljahr wechseln

1 Antwort

Formal bekommst du weder nach dem 1. noch nach dem 2. Jahr auf dem BK eine Gymnasialberechtigung. Hinsichtlich Voll-Abitur sind so gut wie alle Schulen in Deutschland, welche nur zur Fachhochschulreife führen tote Fische !

Leute mit dem Ziel Vollabitur (z.B. für das Lehramt) haben auf diesen Schulen nichts, aber auch gar nichts verloren. Nach einer beliebigen Berufsausbildung erwirbt man das Recht, an Berufsoberschulen (NRW: FOS12 +FOS13) in zwei Jahren oder an einem Kolleg (NRW:Weiterbildungskolleg) in drei Jahren das Vollabitur zu erwerben.

Das Recht zum Besuch des Kollegs erhält man auch nach einer 24monatigen Berufstätigkeit.


chrisgriffin 
Beitragsersteller
 21.09.2014, 11:15

und was ist mit dem Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife)?

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