Bis zu welchem Punkt haben vertrauenslehrer Schweigepflicht?
Also mit Schweigepflicht meine ich, das egal was ist, auch wenns schlimm ist, niemandem was gesagt werden darf.Wobei kein anderer ausser man selbst davon betroffen ist. Ist das so? Oder gibt's Fälle wo der vertrauenslehrer Eltern schulleitung etc einschalten muss
Und inwiefern kann einem ein vertrauenslehrer helfen?
6 Antworten
Hallo,
diese Frage wird immer wieder gestellt und immer wieder gibt's die selbe Antwort ;)
Beispiel: Selbstverletzendes Verhalten. So, man erzählt das, sage ich mal, einem Vertrauenslehrer. Der behält es für sich und beobachtet das weiter. Wenn das nicht besser oder sogar schlimmer wird, muss er tätig werden und ist nicht mehr an seine Schweigepflicht gebunden, soweit ich weiß.
Bei mir war das so, dass sich das meine Lehrerin erstmal angeguckt hat. Die Schulleitung MUSS bei solchen Sachen informiert werden. So, dann waren Lehrerin und Schulleiterin (ich wusste vorher nicht, dass die das wissen muss) an dem Punkt, an dem es hieß "Du sagst das bitte deinen Eltern". Okay, habe mit meinen Eltern geredet, sie haben Verständnis gezeigt. Dann war erstmal ein Gespräch mit Eltern und der Lehrerin und mir. Immer noch keine Besserung. Dann hat meine Schulleiterin eine Schulhilfekonferenz einberufen. Ja, und die haben die Therapie in die Wege geleitet...die dann in drei Wochen bei mir anfangen soll.
Gegenüber anderen Lehrern und Schülern dürfen die Lehrer keine Auskunft geben. Die Schulleitung muss informiert werden. Tritt keine Besserung oder sogar Verschlechterung ein, müssen die Eltern informiert werden. Wenn du es ihnen nicht sagst, dürfen sie es machen - AUCH, wenn du über 14 bist! Meine Freundin musste auch durch die Sache, es ihren Eltern zu beichten - sie hat mit der gleichen Lehrerin geredet wie ich. Letzten Endes war es gut, dass ich mit meinen Eltern geredet habe.
LG ShD
Ja, leider schon...da ich es meinen Eltern selbst gesagt habe, hat sie es nicht gemacht.
Schweigepflicht gegenüber anderen Lehrern und Schülern...und, falls sich das bessert (aber auch nur dann) gegenüber den Eltern.
Jup, kann er. Bei mir war es zumindest so. Man kann über seine Probleme reden, DIE muss er für sich behalten. Mir hat es geholfen, den richtigen Weg zu gehen. Ja, ich ritze mich immer noch, aber bald beginnt ja die Therapie die hoffentlich hilft.
Grundsätzlich hat ein Vertrauenslehrer seine Schweigepflicht zu erfüllen.Nun gibt es aber Situationen wo er alleine nicht helfen kann und weitere Hilfe in Anspruch nehmen muss um dir helfen zu können.Das wird er aber in einem Gespräch mit dir klären bevor er weitere Schritte unternimmt.
Aber dürfte er die Schritte auch ohne meine Einverständnis machen
Du musst immer dabei bedenken,dass der Vertrauenlehrer auch eine gewisse Verantwortung für dich übernimmt und nicht stillschweigend zusieht wie du dich zu Grunde richtest.
Auch fals es um ritzen suizid etc gehen sollte?
da liegt Selbstgefährdung vor - es wäre verantwortungslos, wenn er es nicht Deinen Eltern sagen würde.
Außerdem sollte er den Schulpsychologen hinzuziehen
Da Lehrer eine Aufsichtspflicht haben, müssen sie Dinge, die die Gesundheit gefährden weitergeben.
Sonst wäre es unterlassene Hilfeleistung
Ja, erstens hat der Arzt ab 14 Schweigepflicht (mit einigen wenigen Ausnahmen) und außerdem kann er Dir wirklich helfen, was Lehrer nicht können.
Ich überlege mir trotzdem nächstes jahr zu vertrauenslehrer zu gehen, aber ich schaffs eh bestimmt nicht, weil was soll ich da sagen
wir fangen jetzt wieder von vorne an.
Der Hausarzt hat Schweigepflicht aber..............
lies Dir meine Antworten nochmal durch
User SoSohatsDRAUF gibt im übrigen auch die richtige passende Antwort.
2 Leute unabhängig voneinander können doch nicht irren, oder ?
indem Du Deinen Hausarzt aufsuchst und ihn um eine Überweisung zur Psychotherapeutischen Behandlung bittest.
Dein Arzt hat sicher eine geeignete Adresse
Lehrer, auch Vertrauenslehrer sind an keiner Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen mit deinen Eltern reden, aber nicht z. B mit anderen Schülern.
Besonders wenn es um Ritzen oder Suizid geht, müssen sie handeln, weil es um das Leben des Kindes geht. Wenn es um z. B Prüfungsangst geht, gibt es keinen Grund, warum sie mit den Eltern reden sollten....Bei familiären Problemen z. B beraten Vertrauenslehrer die Schüler auch meist nur, ohne zu den Eltern zu rennen... es kommt auf die Situation an und meist sagt der Vertrauenslehrer dem Schüler auch, mit wem er darüber sprechen wird/möchte um zu helfen.
Lehrer (auch Vertrauenslehrer) haben nach § 203 StGB KEINE Schweigepflicht.
Danke für die Antwort, dürfte ers den Eltern auch sagen wenn ich es nicht will?