Bis wann?

2 Antworten

Das ist in deinem Wiedereingliederungsplan festgelegt.

Solange du noch nicht bei der vollen Belastung bist, giltst du noch als krank und die Kasse bzw. die RV bezahlen dein Kranken- bzw. Übergangsgeld.

Erst nach Abschluss der Maßnahme steigt der Arbeitgeber wieder mit der entgeltzahlung ein.

Das muss auch nicht nach Monaten geregelt sein, sondern kann sich auf beliebige Wochen beziehen.

Rufe dort noch mal an und frage, ob das inklusive (mit) oder exklusive (ohne) August gezahlt wird, dann hast du Gewissheit.

Manchmal reicht es, das einfach umzuformulieren, wenn man aus dem genutzten Satz nicht schlau wird.