Biometrisches Foto eines Schwermehrfachbehinderten?
Ich will einen neuen Perso für eine schwermehrfachbehinderte Person (Schwerbehindertenausweis mit 100% H, G etc. ist vorhanden) erstellen lassen. der Alte (ohne biometrisches Foto) ist abgelaufen. Nun ist es aber unmöglich ein Biometrisches Foto erstellen zu lassen und die "gute" Frau in der Ausstellungsbehörde sagte mir, dass sie aber eins bräuchte und das das Computersystem keine anderen Passfotoähnlichen Fotos annähme. das ist meiner Meinung nach Quatsch, da ich eine weitere schwerbehinderte Person kenne bei der es ging. Meine Frage nun, kennt jemand Webseiten die auf diese außergewöhnlichen Umstände Bezug nehmen? Ich würde gerne dieser Dame aufzeigen das es neben der behördlichen "Norm" auch noch weitere Normalitäten gibt. Ich danke allen im Vorraus für hilfreiche Antworten
3 Antworten
Dafür kann die gute Frau relativ wenig, Die Software überprüft tatsächlich das Foto und verweigert die Annahme wenn es nicht bestimme bedingungen erfüllt. Wende dich mal an den Amtsleiter bzw. lass dir sagen wer dir da weiter helfen kann, es wird mit Sicherheit eine Möglichkeit geben das ganze zu umgehen. Falls die auf dem Amt nicht hilfbereit sind hilft es oft sie höfflich daruf aufmerksam zu machen das es ein Diskriminierungsverbot auch von Menschen mit Behinderung gibt.
Versuch es doch mal mit deiner Frage bei denen hier, die sind schließlich dafür zuständig. http://www.bundesdruckerei.de
Hallo, ich arbeite auch mit schwertsmehrfachbehidnerten Menschen und hatte bisher gar keine Probleme einen Ausweis auch ohne Biometrisches Passbild zu beantragen.das wäre auch ganz schön diskriminierend. Jetzt frag ich mich wie das wohl ist, wenn man mit solch einem Ausweis in die Usa einreisen möchte oder so.Hat jemand Erfahrung? Die Befreiung der Ausweispflicht bekommen (Gott sei Dank) nur Personen, die das Haus nicht mehr verlassen können.Schwerstmehrfachbehinderungen bedeuten dies ja nicht.Das kann man hier in NRW aufgrund eines landesgesetztes beantragen.
Ich weiß, die Frage ist schon etwas älter, aber vielleicht hilft es ja trotzdem.
Hallo Bianca! Danke für deine Antwort. Ich habe eine Ausnahmeklausel beim Bundesinnenministerium gefunden und somit die Dame über ihre Arbeit aufgeklärt. Was die Auslandseinreise betrifft, denke ich, dass das mit einem gültigen Ausweis unproblematisch ist, auch wenn das Foto nicht biometrisch ist. Die Austellungsbehörde ist ja dafür verantwortlich das die Person einen brauchbaren Ausweis erhält. gruß, Marisasu
genaues weiss ich nicht, aber aufgrund der bettleägrigkeit (koma) war eine tante von mir generell von der beantragung eines neuen ausweises befreit,
und man durfte den alten perso mit einem amtlichen begleitschreiben weiter benutzen...
Ich habs gefunden http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/122838/publicationFile/13143/ePass_BesonderheitenbeiAufnahme.pdf Da steht etwas zu deinem Problem und es ist auch ein Adresse für weitere Fragen angegeben.