Bin zuhause aus arbeiten im Ausland?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der rechtlichen Lage, wenn man im Ausland arbeitet, aber in Deutschland angestellt ist. Ich weiß, dass es illegal sein kann, aber mich interessiert rein rhetorisch, wie sich das mit dem deutschen Recht verhält.
Angenommen, ich würde für ein Jahr eine Weltreise machen und währenddessen remote von verschiedenen Ländern aus arbeiten, z.B. Thailand, Vietnam, usw. Meine Firma hat kein Problem damit und würde mich weiter angestellt lassen. Ich könnte also komplett im Homeoffice arbeiten und zwischendurch 30 Tage hier und 30 Tage da verbringen. Wenn das Internet mal nicht verfügbar ist, hätte ich eben unbezahlte Tage.
Habe auch einen Wohnsitz in Deutschland den ich weiterhin in Nutzung habe.
Meine Fragen dazu:
1. Würde ich mich damit in Deutschland strafbar machen oder betrifft das eher die Gesetzgebung der Länder, in denen ich mich aufhalte?
2. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es geben, sowohl in Deutschland als auch in den jeweiligen Ländern?
3. Gibt es Möglichkeiten, dies legal zu gestalten, oder ist das grundsätzlich nicht erlaubt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du innerhalb der EU länger als drei Monate in einem Land arbeitest, ist die Sozialversicherung in dem anderen EU-Land fällig.
Ausserhalb der EU brauchst Du evtl. eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Soweit es sich im Touri-Rahmen hält, dürfte es problemlos sein.
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Ich wüßte nicht, was daran illegal sein sollte; meines Wissens nach gibt es mehrere Menschen, die so leben.
Genaue rechtliche Auskünfte bekommst Du von einem entsprechenden Fachanwalt.
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Innerhalb der EU:
Sobald das mobile Arbeiten länger als drei Monate dauert und der Tätigkeitsort innerhalb der EU liegt, werden die Abgaben zur Sozialversicherung im jeweiligen Tätigkeitsland fällig.
Außerhalb der EU:
Arbeit im Ausland, auch "Homeoffice" ist kein Touristenaufenthalt. In aller Regel werden bereits zur Einreise Genehmigungen bzw. ein entsprechendes VISA notwendig, sowie die Anzeige der Tätigkeit vor Ort. Und das auch wenn es, beispielhaft siehe Türkei, möglich wäre mit einem BPA als Tourist einzureisen. Zudem sind Sozialversicherungsbeträge für das jeweilige Land und Steuern fällig. Das dürften analog Deutschland sogar strafrechtliche Tatbestände sein, denn auch hier ist es nicht gestattet mit einem Touristenvisa einzureisen und eine Tätigkeit aufzunehmen.
Die Regelungen sind natürlich von Land zu Land unterschiedlich, und es kommt auch darauf an, ob zwischenstaatliche Vereinbarungen Ausnahmen zulassen. Meldepflichtig vor Ort und vorherige Genehmigungen sind jedoch immer erforderlich.
Was natürlich wahrscheinlich ist, wird die Tatsache sein "wo kein Kläger, da kein Richter", aber "einfach so" ist nicht.