Bin zuhause aus arbeiten im Ausland?

2 Antworten

Wenn Du innerhalb der EU länger als drei Monate in einem Land arbeitest, ist die Sozialversicherung in dem anderen EU-Land fällig.

Ausserhalb der EU brauchst Du evtl. eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Soweit es sich im Touri-Rahmen hält, dürfte es problemlos sein.

Ich wüßte nicht, was daran illegal sein sollte; meines Wissens nach gibt es mehrere Menschen, die so leben.

Genaue rechtliche Auskünfte bekommst Du von einem entsprechenden Fachanwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Eckengucker  24.07.2024, 10:05

Innerhalb der EU:

Sobald das mobile Arbeiten länger als drei Monate dauert und der Tätigkeitsort innerhalb der EU liegt, werden die Abgaben zur Sozialversicherung im jeweiligen Tätigkeitsland fällig.

Außerhalb der EU:

Arbeit im Ausland, auch "Homeoffice" ist kein Touristenaufenthalt. In aller Regel werden bereits zur Einreise Genehmigungen bzw. ein entsprechendes VISA notwendig, sowie die Anzeige der Tätigkeit vor Ort. Und das auch wenn es, beispielhaft siehe Türkei, möglich wäre mit einem BPA als Tourist einzureisen. Zudem sind Sozialversicherungsbeträge für das jeweilige Land und Steuern fällig. Das dürften analog Deutschland sogar strafrechtliche Tatbestände sein, denn auch hier ist es nicht gestattet mit einem Touristenvisa einzureisen und eine Tätigkeit aufzunehmen.

Die Regelungen sind natürlich von Land zu Land unterschiedlich, und es kommt auch darauf an, ob zwischenstaatliche Vereinbarungen Ausnahmen zulassen. Meldepflichtig vor Ort und vorherige Genehmigungen sind jedoch immer erforderlich.

Was natürlich wahrscheinlich ist, wird die Tatsache sein "wo kein Kläger, da kein Richter", aber "einfach so" ist nicht.

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