Bin ich am 2 Februar vom schulpraktikum befreit?

3 Antworten

der 2. Februar ist kein Feiertag - in keinem Bundesland.
Mag sein, dass an dem Tag von der Schule aus eine interne Veranstaltung für die Lehrer (Weiterbildungen etc.) stattfindet und deshalb kein Unterricht durchgeführt wird. Das hat aber nichts mit dem Praktikum zu tun.

Du bist NICHT befreit. Wenn im Praktikumsbetrieb keine Arbeit wegen Feiertag ist, hast Du frei. Sprich mit Deinem Praktikumsbetreuer. Bei uns läuft das so: unentschuldigter Fehltag: sofortiger Praktikumsabbruch.

Hi,

wäre es ein gesetzlicher Feiertag, dann ja. Aber nur weil deine Schule einen beweglichen Ferientag hat, gilt der nicht für dich im Praktikum.