Bikini (Geschenk) & Zoll?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.

Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. 

I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.

Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen. 

Viel Erfolg.

Ich frage mich, warum eine australische Firma ein Mädchen in Deutschland anbietet, um ihm einen Bikini zu schenken. Die Firma ist sicherlich ein gewinnorientiertes Unternehmen, das Umsatz/Gewinne generieren will und verfolgt deshalb irgendwelche für mich nicht nachvollziehbaren Ziele mit diesem "Geschenk". Vielleicht will man nur an deine Adresse herankommen, aus welchen Gründen auch immer.

Bei "Geschenken" von Fremden sollte man immer äußerst vorsichtig und nicht zu gutgläubig sein. Besprich die Angelegenheit mit deinen Eltern.


Mirosmaus 
Beitragsersteller
 24.05.2015, 15:51

Ich bin schon über 18.

Außerdem habe ich, wie schon erwähnt einen relativ großen Blog. Die Firma erhofft sich, dass mir der Bikini gefällt und ich meinen Lesern davon Berichte. Bei einigen tausend Lesern lohnt sich das für das Unternehmen schon. Man nennt das PR-Sample. Sponsoring ist eine durchaus bekannte und auch sehr erfolgreiche Marketingstrategie.

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Mignon1  24.05.2015, 16:05
@Mirosmaus

Sponsoring/PR-Sample sind mir selbstverständlch bekannt. Wenn dein Blog soooo groß ist, macht es Sinn, das stimmt (davon war ich nicht ausgegangen). Und über 18 bist du auch .... dann bin ich beruhigt. Viel Spaß mit dem Bikini und deinem Blog! :-)

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Mirosmaus 
Beitragsersteller
 24.05.2015, 16:08
@Mignon1

Dankeschön.

Wenn ich ihn denn wirklich nehmen sollte. Stress mit dem Zoll ist er mir nämlich dann doch nicht wert.

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ich denke das schlimmste was dir passieren kann ist, dass man beim zoll nicht glaubt, dass es ein geschenk ist. für den fall rate ich dir, die konversation mit dem hersteller aus der das eindeutig hervor geht auszudrucken und ggf. mit zur zollstelle zu nehmen, wo dus dann abholen kannst.

warum ausdrucken? ganz einfach, der zoll ist eine behörde. die brauchen material für ihren beamtentriatlon.. stempeln, lochen, abheften. mit einem ipad geht das eben nicht.

lg, nicki

Um eine Zollzahlung kommst Du nicht herum. Es kann natürlich etwas mal durchrutschen, aber schau Dir diesen Beitrag bitte an:

ZDF info

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1555900/Pulver,-Pillen,-Plagiate

Eine meiner Schwestern bekam von einer Freundin aus den USA ein tatsächliches Geschenk. Sie musste Zoll zahlen.

Das Geschenkangebot an Dich sehe ich als ein mindestens Sammeln von Adressen an. Damit dürfte dann auch Spam garantiert sein.