Beziehung zu Ende - Sachen zurückgeben?

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Es wird schwer für den Ex, das iPhone zurück zu bekommen, juristisch wird da wohl nichts bei rum kommen. Man argumentiert heute so, dass man sich nicht mehr darauf verlassen kann, das eine Beziehung bis in die Ewigkeit besteht.

Hätte er es ihr im Laden gekauft und sie dann vor der Türe Schluss gemacht, könnte man argumentieren, dass sie es nur darauf angelegt hat, eine Zuwendung zu erhalten.

Aber egal, iPhones sind nicht gerade billig und ich kenne die finanziellen Verhältnisse nicht. Man könnte sich in der Mitte treffen und sie gibt ihm einen Teil des Kaufpreises zurück.

🍀

War mal vor Jahren in einer Situation, wo der Ex Freund mir ein sehr teures Geburtstagsgeschenk gekauft hat aber ich die Beziehung beenden wollte. Das Geschenk war wirklich sehr schön, aber ich habe es nicht angenommen, obwohl ich das schon sehr gerne gehabt hätte.

Das ist nicht so einfach:
Einerseits gilt natürlich "Geschenkt ist geschenkt", andererseits kennt das BGB die Regelung, dass Verlobte Geschenke, die vor dem Hintergrund der vorgesehenen Eheschließung gemacht werden, zurückzugeben sind. Nun ist das hier nicht unmittelbar anwendbar, aber so abwegig dann auch wieder nicht.

Vielleicht sollten die Betroffenen noch einmal miteinander reden und sie ihm das I-Phone zum Zeitwert abkaufen - wäre ein fairer Deal für beide Seiten.

Geschenke muss man nicht zurück geben. Wenn allerdings mündlich oder schriftlich abgemacht war, dass sie ihm das iPhone in Raten zurück bezahlt oder ihm eine Gegenleistung erbringt, dann muss sie es nun entweder vergüten oder zurückgeben.

Wenn es einfach nur ein großzügiges Geschenk war, ohne Bedingungen, dann kann sie es behalten, auch wenn ich persönlich es nicht tun würde. Ich würde aus Stolz keine Geschenke von Expartnern behalten, wenn diese sie mir nicht mehr gönnen.

Da es geschenkt ist, gehört es ihr. Zurückholen darf er es nur wenn er wegen dem Kauf vor dem finanziellen Ruin steht oder sie sich groben Undanks schuldig gemacht hat.

Über die Reife an einem iPhone total zu hängen möchte ich mich hier mal nicht auslassen.

Da es ein Geschenk war, wird es rechtlich wohl etwas schwer