Bezahlt das Amt bei 18-jährigen die Wohnung wen die in der Ausbildungsvorbereitung sind?
Guten Tag Und zwar bin ich 18 Jahre alt und ich bin am Berufskolleg in einer Ausbildungsvorbereitung und ich halte es bei meinem Eltern zu Hause nicht mehr aus ständig beschuldigt mein Vater mich wegen ihrgentwas und fängt mit meiner Mutter Streit an und einmal hat er sogar ein Küchen Messer nach ihr geworfen ich bin leider erst in der Ausbildungsvorbereitung und habe somit auch kein Geld und von meinen Eltern kriege ich auch nur 40 Euro Taschen Geld einmal im Monat und da wollte ich mal fragen ob das Amt die Wohnung bezahlen würde meine Mutter meinte heute morgen die würden bis 60 Quadrat centimeter bezahlen aber ob die sowas erst nach der Ausbildung bezahlen sagte meine Mutter nicht und daher wollte ich mal fragen ob die eine Wohnung bezahlen würden bei mir
8 Antworten
Du musst schon triftige Gründe vorbringen, wenn du eine vom Staat bezahlte Wohnung haben willst.
Dass du es zu Hause nicht aushältst, ist ÜBERHAUPT keine Begründung. Da muss man sich nur an die Hausordnung halten, dann funktioniert das meistens auch.
Nein. Deine Eltern bieten dir ja die Möglichkeit, bei ihnen zu wohnen.
Warum soll die Allgemeinheit dir eine Wohnung finanzieren?
Deine Eltern sind für dich finanziell verantwortlich, bis du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.
Können sie sich das nicht leisten, musst du entweder zu Hause bleiben oder selber arbeiten gehen.
Das "Amt" zahlt Dir gar nichts.
Wende Dich an Deine Eltern.
Witzig meine Eltern haben kein Geld im Gegenteil meine Eltern haben über 2000 Euro Schulden von von den 200 Euro die die im Monat zur Verfügung haben können die mir nur Taschen geld geben
Und meine Mutter hat mal gesagt das ich ausziehen soll
Also ich hab damals Berufsausbildungsbeihilfe BAB bekommen beantragst du beim Arbeitsamt. Das Job-Center bezahlt die nur die Wohnung wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgehst ob das für schulische Ausbildung zutrifft musst du erfragen. Allerdings gibt das Job-Center algII erst ab dem 25. Jahr, vorher wird erwartet dass du Zuhause wohnst es sei denn die Stelle ist unzumutbar weit entfernt dann gehts früher glaube Härtefallabteilung Job-Center anrufen
Ich kann nicht arbeiten gehen ich mache eine Ausbildungsvorbereitung da wäre ich normalerweise den ganzen Tag im Unterricht am Berufskolleg weil ich eine lehrnbehinderung habe bin ich dort in einer förderklasse aber jetzt im Lockdown muss ich auch von zu Hause aus arbeiten