Bewerbungen zu spät abgegeben JC?

3 Antworten

habe sie auch geschrieben, allerdings erst später.

Dann hast Du dadurch meiner Meinung nach eine Pflichtverletzung begangen, sofern eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde bzw. sofern ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde.

Ob sie herauskommt, kann hier doch niemand sagen, da niemand hier des Hellsehens mächtig ist.

mich richtig hart ran nimmt. (Sanktion, etc.)

Das hat mit "richtig hart ran" nichts zu tun. Eine Pflichtverletzung kann mit einer Leistungsminderung über 3 Monate à 30% vom Regelbedarf sanktioniert werden, sofern eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde bzw. sofern ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde.

So will es das Gesetz.

Wenn Du jetzt gar keine Bewerbungen eingereicht hast, liegt auf alle Fälle eine Pflichtverletzung vor.

Wenn Du die verlangten Bewerbungen geschrieben hast, kannst du sie ja jetzt noch nachweisen.

Dass bisher nichts gekommen ist, heißt gar nichts. Ein Sanktionseintritt ist bis sechs Monate nach der Pflichtverletzung möglich.


ShatterMan 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:56

Okay, danke

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Das dürfte für den Sachbearbeiter so aussehen, als ob du dich überhaupt nicht um Arbeit bemüht hast, und die Bewerbungen jetzt einfach vorgeschoben hast. Der wird sich natürlich bei den Arbeitgebern erkundigen. Du musst also mit erheblichen Sanktionen, bis hin zu Rückforderung der Leistung, rechnen.


ShatterMan 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:44

Ich habe sie aber geachrieben, dem kann sie sogar nachgehen, und Leistungen deswegen muss ich nicht zurück zahlen. Blödsinn.

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DerHans  13.10.2021, 12:45
@ShatterMan

Dann warte mal ab, wie der SB reagiert.

Ich käme mir an seiner Stelle veralbert vor, und würde gegen dich vorgehen.

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