Bewerbungen zu spät abgegeben JC?
Hey Leute,
ich musste/muss vom 21.6 bis 21.12 jeden Monat 1 Bewerbung schreiben. Die ersten 3 sollte ich vergangenen Monat zum 21.9 vorlegen, die nächsten zum spätestens 21.12.
Ich habe sie auch geschrieben, allerdings erst später. Die Gelegenheit wo ich drucken konnte fiel eine Zeit lang aus da der Drucker kaputt war und ich keine andere Möglichkeit hatte. Ich habe mich nicht getraut sie nach dem 21.9 vorzulegen da meine Vermitteln etwas streng erscheint und ich sie eher so einschätze, dass sie bei der kleinsten Pflichtverletzung mich richtig hart ran nimmt. (Sanktion, etc.). Die nächsten 3 werde ich aber fristgerecht vorlegen. Bis jetzt erhielt ich kein Anschreiben oder Anruf. Meint ihr, dass ich vielleicht Glück haben könnte und wenn ich die nächsten 3 fristgerecht abgebe, es gar nicht bemerkt wird? Ich hätte dann so gesehen die ersten 3 nicht erledigt, aber dafür die anderen 3. Es wäre doch schon lange etwas gekommen oder?
3 Antworten
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habe sie auch geschrieben, allerdings erst später.
Dann hast Du dadurch meiner Meinung nach eine Pflichtverletzung begangen, sofern eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde bzw. sofern ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde.
Ob sie herauskommt, kann hier doch niemand sagen, da niemand hier des Hellsehens mächtig ist.
mich richtig hart ran nimmt. (Sanktion, etc.)
Das hat mit "richtig hart ran" nichts zu tun. Eine Pflichtverletzung kann mit einer Leistungsminderung über 3 Monate à 30% vom Regelbedarf sanktioniert werden, sofern eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung geschlossen wurde bzw. sofern ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde.
So will es das Gesetz.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du jetzt gar keine Bewerbungen eingereicht hast, liegt auf alle Fälle eine Pflichtverletzung vor.
Wenn Du die verlangten Bewerbungen geschrieben hast, kannst du sie ja jetzt noch nachweisen.
Dass bisher nichts gekommen ist, heißt gar nichts. Ein Sanktionseintritt ist bis sechs Monate nach der Pflichtverletzung möglich.
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Das dürfte für den Sachbearbeiter so aussehen, als ob du dich überhaupt nicht um Arbeit bemüht hast, und die Bewerbungen jetzt einfach vorgeschoben hast. Der wird sich natürlich bei den Arbeitgebern erkundigen. Du musst also mit erheblichen Sanktionen, bis hin zu Rückforderung der Leistung, rechnen.
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Dann warte mal ab, wie der SB reagiert.
Ich käme mir an seiner Stelle veralbert vor, und würde gegen dich vorgehen.
Ich habe sie aber geachrieben, dem kann sie sogar nachgehen, und Leistungen deswegen muss ich nicht zurück zahlen. Blödsinn.