Betrüger in eBay drohen strafbar?

8 Antworten

Ist eine Androhung einer Straftat und somit erklärt sich das von selbst

Selbstjustiz ist uncool und bringt Dir eine höhere Strafe ein als er für seinen Warenbetrug bekommt.

Darf ich ihm drohen das ich mir das geld persönlich hole und auf ihn vor seiner wohnung warten werde und gegebenfalls mit schläge drohen?

Klar, wenn Du Dich unbedingt lächerlich machen willst.

...oder was kann ich machen ?

Bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, da musst Du Dir dann selbst helfen:

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

https://archive.is/LawGq

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Bedenke aber, dass Du als Käufer gemäß § 447 BGB das Verlustrisiko trägst, sollte es sich um einen Privatkauf mit nicht ausdrücklich vereinbartem sendungsverfolgten Versand handeln:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html 

Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?

Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, erstattest Du Anzeige wegen Warenkreditbetruges gegen den Bankkontoinhaber.

Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen; es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst.

Du machst dich strafbar und dein Verhalten wird nicht legitimiert weil der andere dich betrügt.

Fordere ihn zur Herausgabe des Artikels auf, schalte Ebay ein, kontaktiere einen Anwalt, was auch immer. Aber lass unnötige Drohungen, vor allem schriftliche, die man dir somit problemlos nachweisen kann.

Und vielleicht denkst du mal darüber nach, dass du nicht weißt wer dir dann gegenüber steht. Vielleicht ist danach nicht nur dein Geld weg! 😉


Mougli99 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 15:15

Was soll sonst weg sein mich juckt es nicht wer gegenüber mir steht ;-)

Außerdem möchte ich ja nur reden ;)

0
Darf ich ihm drohen das ich mir das geld persönlich hole und auf ihn vor seiner wohnung warten werde .....

bis dahin ist es okay....... das Nachfolgende wäre strafbewehrt.