Betriebwechsel während der Ausbildung?
Ich habe ein neuen betreib gefunden und will bei dem aktuellen kündigen ich habe gehört es gibt aufhebungsvertrag und man hat Frist bis man geht wie ist das nochmal.
2 Antworten
Du hast genau so eine Kündigungsfrist wie ein normal Angestellter. In welchem Zeitraum die sich befindet, siehst Du in deinem Ausbildungsvertrag. Daran orientiert Du dich :-)
Du hast genau so eine Kündigungsfrist wie ein normal Angestellter.
Na ja, ein wenig anders ist die schon. Zudem sind da auch noch ein paar Besonderheiten zu beachten, die es bei der Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses nicht gibt.
Aber nach einer Kuendigung durch die Auszubildende nach Ablauf der Probezeit kann sie das Ausbildungsverhaeltnis ohnehin nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das geht dann nur nach einem Aufhebungsvertrag (auf den sie aber keinen Anspruch hat).
Erstmal um den Betrieb einfach in einer Ausbildung zu wechseln muss dein AG zustimmen .
Einen Aufhebungs Vertrag sollte man nur unterschreiben wenn man direkt am next Tag was neues hat. ( weil sonst das alg wegfällt 3 Monate)
Kündigungsfrist ist 1 Monat
Ein Onkel von mir hat sich damals (2010er Jahre) von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und da ging das mit dem Alg, weil im Aufhebungsvertrag eben drin stand, dass ihm sonst gekündigt wird.
Manchmal muss man auch noch das Arbeitsamt verklagen...
notting
Das heißt wenn ich bei den neuen Betrieb Zusage bekomme kann ich bei dem aktuellen kündigen ? Und was wenn der nicht zustimmt was passiert?
Nein, dann bittest du um einen Aufhebungsvertrag. Hoffentlich stimmt der Ausbildungsbetrieb dem dann auch zu. Verpflichtet ist er dazu nicht.
Kuendigst du jedoch nach Ablauf der Probezeit, ist eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nicht mehr moeglich. Also nicht kuendigen, sondern nur mit Aufhebungsvertrag!
Das was du schreibst ist irreführend bis falsch. Bzgl. Alg gibt's zwischen normaler Kündigung durch den AN (mit der Frist die sich aus Gesetzen/Tarifvertrag/individueller Vereinbarung ergeben) und einem Aufhebungsvertrag (individuelle Frist) keinen Unterschied. In beiden Fällen gibt's erstmal eine Alg-Sperre, außer:
Nur wenn der AG einem kündigt oder einen Aufhebungsvertrag anbietet wo drinsteht, dass man gekündigt wird, wenn man nicht unterschreibt, dann kriegt man keine Alg-Sperre.
Richtig ist natürlich, dass man idealerweise wenn der alte Vertrag irgendwie endet am nächsten Tag gleich in der nächsten Firma weitermachen kann.
notting