Ordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag Ausbildung?

2 Antworten

Grundsätzlich ist beides möglich.

Sinnhafter wäre aber ein Aufhebungsvertrag.

Entscheidend bei der Frage ist, ob der Fachrichtungswechsel eine andere Berufsausbildung gleichbedeutend ist. Wenn nicht und du kündigst, dann kann der Ausbildende Schadenersatz nach Paragraph 23 BBiG verlangen und die Kammer wird dir höchstwahrscheinlich den Wechsel verbieten, da es du nur nach der Probezeit kündigen kannst (abgesehen von dennwichtigen Grund), wenn du die Ausbildung aufgeben willst oder eine andere Ausbildung anfangen möchtest (Paragraph 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

Das würde beim Aufhebungsvertrag dann nicht vorliegen, da es sich hier nicht um eine Kündigung handelt und im Aufhebungsvertrag kann vereinbart werden, dass keinerlei Rechte und Pflichten mehr aus dem Ausbildungsvertrag bestehen.

Jenachdem wann der neue Vertrag beginnt. Wenn er erst in 4 Monaten oder so beginnt dann wäre es gut einen aufhebungsvertrah zu machen. Somit bist du bis dahin noch beschäftigt und hast bis dahin noch Geld. Weil Geld vom Amt bekommst du so oder so nicht. Der Aufhebungsvertrsg ist auch besser für deinen AG