Betriebswechsel in der Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik?

3 Antworten

Hallo, nach Berufsbildungsgesetz darfst du nicht einfach deine Ausbildungsstätte wechseln. Das ist nur möglich, wenn du triftige Gründe vorweisen kannst und auch nur in Absprache mit der vertragsführenden Kammer. Dein Ansprechpartner ist in jedem Fall VOR einer Bewerbung die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (je nachdem, wo dein Ausbildungsvertrag hinterlegt ist). Gründe können z. B. sein, dass du die Ausbildungsinhalte nicht vermittelt bekommst oder du mit Ausbildungspersonal konfrontiert bist, welches nicht persönlich und fachlich geeignet ist. Aber du musst auf jeden Fall mit der Kammer Kontakt aufnehmen. Auf den Websites findest du die Ansprechpartner für dein Berufsbild. Die helfen dir weiter.

Ist dein bisheriger Betrieb darüber informiert?

Dein Betrieb kann unter Umständen Schadenersatz geltend machen für den Fall, dass Du die gleiche Ausbildung bei einem anderen Betrieb fortsetzt. Wenn dann solltest Du dieses Unternehmen hier also mit einem Aufhebungsvertrag verlassen.


Diese beiden Sätze widersprechen sich:

Über den Beruf als Fachkraft für Lagerlogistik habe ich ausführlich
meine Erfahrungen sammeln können. Da ich leider in meinem jetzigen
Betrieb nicht die Möglichkeit sehe, die betrieblichen Tätigkeiten als
Fachkraft für Lagerlogistik lernen zu können, sehe ich mich gezwungen,
den Betrieb für eine erfolgreiche Ausbildung zu wechseln.




Wenn Du in dem Betrieb keine Möglichkeit siehst den Beruf zu erlenen, wie willst Du dann ausführlich Erfahrungen gesammelt haben? Das passt nicht zusammen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 20 Jahren Betriebsleitung und Ausbilder

Hasremun 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 13:50

Ja die sind informiert.

Wie könnte ich das denn anders formulieren?

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Was denn nun? Lagerlogistik oder Spedition?