Hallo, geht um einen Fall von 2022 der jetzt wieder zum Vorschein getreten ist. Und zwar bin ich damals in eine Kontrolle gekommen. Das ganze Auto wurde untersucht und am Ende hab ich eine Mängelkarte bekommen. Tatbestand war damals "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt"
Dekra hat behauptet das Auto wäre zu tief obwohl die Höhe des Fahrwerks mit der eingetragenen Höhe im Fahrzeugschein übereingestimmt hat. Die Bemerkung dazu war "Das Fahrzeug war so tiefer gelegt, dass die Bodenfreiheit an der Auspuffanlage lediglich 4,5cm betrug"
Bin dann zu meiner Werkstatt des Vertrauens wo ich das auto damals auch vom Tüv abnehmen hab lassen. Auto angeschaut und hat sich rausgestellt, dass eine Auspuffschelle durchgerostet war, was bei einem Auto aus dem Baujahr 1988 glaube ich auch mal sein darf.
Jetzt die Frage. Die Polizei sagt mein Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr weil diese aufgrund der nicht vorhandenen Bodenfreiheit erloschen ist und diese nicht vorhandene Bodenfreiheit stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Wieso darf ich dann mit einem den Verkehr gefährdenden Auto einfach weiter fahren und habe 14 Tage lang Zeit die Mängel zu beheben? 14 Tage in denen das Auto weiterhin eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt.
Und am ende bekomme ich noch 90€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg reingedrückt? Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Kann mir das eventuell jemand erläutern wieso ich erst nur eine Mängelkarte bekomme und weiter fahren darf und ich nicht direkt stillgelegt wurde, wenn das Auto ja scheinbar so eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt?
Bei einem anderen Fall und einem anderen Auto z.B. war der Auspuff zu Laut - was meiner Meinung nach eine weniger Große Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt - wurde das Auto nämlich Stillgelegt, da auch die Betriebserlaubnis erloschen war. Hier habe ich jedoch aber keinen Punkt bekommen und auch nur ein Bußgeld von 50€ für Fahren ohne Betriebserlaubnis und noch ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung.