Betreuer vernachlässigt seine Pflichten?

4 Antworten

Das von Dir geschilderte Problem ist typisch für die gesetzliche Betreuungsbranche.

Dies mag wohl daran liegen, dass einerseits die gesetzlichen Qualitätsanforderungen an einen gesetzlichen Betreuer extrem niedrig sind, aber andererseits dessen Befugnisse extrem weitreichend sein können.

Das Gesetz geht davon aus, dass jedermann geeignet ist für eine Betreuertätigkeit. Denn derjenige, der seine eigenen Angelegenheiten regeln kann, kann dies auch für einen anderen tun.

Da gesetzliche Betreuer keinerlei Ausbildung nachweisen müssen, finden sich in diesem Wirtschaftsbereich zahlreiche Glücksritter, die auf einfache Weise als ungelernte Arbeitskraft mit 40 Betreuungen - als sogenannte Berufsbetreuer ohne Ausbildung - eben Mal ein Jahreseinkommen von ca. 66.000 Euro erzielen können.

Es gibt aber auch Betreuer mit mehr als 100 Betreuten. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Außerdem kann man sich als potentieller Betreuer in mehreren Gerichtsbezirken bewerben, ohne dass dies von dem jeweils anderen Betreuungsgericht bemerkt wird.

Für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossener Ausbildung (= die Art der Ausbildung spielt keine Rolle; z. B. gelernte Verkäuferin ) beläuft sich das Jahreseinkommen dann sogar auf (29,50 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40 ) 84.860 EURO.

Für den Berufsbetreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung als Jurist beläuft sich das Jahreseinkommen dann auf (39 EURO x 6 Stunden x 12 Monate x 40) 112..320 EURO.

vgl. https://pflege-prisma.de/2019/05/28/pflegekraefte-koennten-als-berufsbetreuer-ein-vielfaches-verdienen/

Auf der anderen Seite gibt es keine Instanz, die die Vielzahl der Betreuungen - jedes Jahr kommen hunderttausende hinzu - kontrollieren kann.

Auf dem Papier sind die Betreuungsgerichte hierfür vorgesehen, doch sind diese bei bis zu 2000 zu beobachtenden Betreuungsverfahren pro Richter derart überfordert, dass von einer funktionierenden Kontrolle nicht mehr die Rede sein kann.

vgl. www.betreuungsrecht.de

Um Deiner Verwandten zu helfen, solltest Du in folgenden Schritten vorgehen:

1.Besorge Dir zunächst den gültigen gerichtlichen Betreuungsbeschluss und sieh nach, für welche Betreuungskreise eine Betreuung angeordnet worden ist.

2. Überprüfe anhand der im Betreuungsbeschluss angegebenen Gründe zur Betreuung, ob diese zutreffen bzw. immer noch zutreffen; d. h. ob diese wegfallen können oder ob evtl. neue hinzugefügt werden müssen.

Die Regel ist jedoch, dass bei diesen Begründungen eher übertrieben als untertrieben wird.

3. Informiere Dich - z. B. bei Google, Wikipedia, www.betreuungsrecht de - über die gesetzlichen Pflichten des Betreuers

4 Fertige dann gemeinsam mit Deiner Verwandten - mit 2 Unterschriften - ein Schreiben für das Betreuungsgericht an - unter Angabe des Aktenzeichens des Betreuungsbeschlusses und der §§, gegen die der Betreuer verstoßen hat - und schildere die Versäumnisse des Betreuers.

Generell gilt, dass der Betreuer alles tun muss, das dem Wohle des Betreuten dient und auch die Tatsache, dass Betreuer und Betreute sich nicht leiden mögen, kann auch als Grund für einen Betreuerwechsel anerkannt werden.

5. Eine bloße Schilderung der Misere reicht leider nicht aus. Gerichte sind es gewohnt, nur Anträge und Beschwerden zu bearbeiten. Damit das Gericht Deinen Brief aber auch als Beschwerde wahrnimmt, ist es erforderlich, bereits in der Bezugszeile die Worte "Antrag gemäß §.... " bzw. "Beschwerde gemäß. §... " zu verwenden.

6. Mögliche Anträge sind z. B. :

a. Aufhebung des Betreuungsverfahrens, da dieses nicht mehr erforderlich ist, weil die Betreute anderweitige Hilfe - z. B. Deine - in Anspruch nehmen kann und/oder die Betreuungsbedürftigkeit weggefallen ist.

b. Beantragung eines Betreuerwechsels, wobei Du Dich selbst als ehrenamtlichen Betreuer vorschlagen kannst. (Die hierfür vorgesehene Aufwandsentschädigung beträgt pro Jahr 399 Euro)

c. Änderung einzelner bzw. Wegfall aller Betreuungskreise, weil diese zukuenftig nicht mehr erforderlich sind.

Bei allen Kontakten zum Betreuungsgericht ist zu berücksichtigten, dass der jeweilige Richter am längeren Hebel sitzt und Dich das auch spüren lassen wird. Gespräche auf gleicher Augenebene gibt es nicht. Stattdessen gibt es "Anhörungen", die regelmäßig die Form von Verhören annehmen.

Ein Betreuungsrichter kennt in der Regel lediglich die für ein Betreuungsverfahren erforderlichen gesetzlichen Vorschriften und möchte auch nur auf dieser Ebene argumentieren.

Soziale, medizinische, psychologische und psychiatrische Hintergründe sind ihm ausbildungsfremd, so dass er sich in dieser Hinsicht gerne auf die Angaben von Psychiatrischen Sachverstaendigen verlässt.

Auf dieser Ebene mit einem Richter eine Diskussion anzufangen hat daher keinen Zweck, denn dieser würde allenfalls ärgerlich werden und erneut auf die Ergebnisse des Sachverstaendigen verweisen.

In dieser eingeschränkten Sichtweise des Richters hat die Tatsache, dass Deine Verwandte ihre Pillen nicht nimmt, keinen Platz. Der Richter wird allenfalls daraus herleiten, dass Deine Verwandte einen höheren Pflegegrad benötige und aufgrund dessen nicht mehr ohne Rundumbetreuung in einem Pflegeheim auskomme und darauf hinweisen, dass die tägliche Kontrolle der Pilleneinnahme nicht zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers gehöre.

Der Betreuungskreis "Gesundheitssorge" beinhaltet lediglich, dass der Betreuer unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister dafür zu sorgen hat, dass die Gesundheit des Betreuten nicht beeinträchtigt ist. Um dies zu gewährleisten muss er jedoch sein Büro nicht verlassen. Er muss allenfalls auf Kosten der Betreuten jemanden beauftragen, der die regelmäßige Pilleneinnahme kontrolliert. Aus Sicht des Richters liegt ein Fehlverhalten des Betreuers allenfalls darin begründet, dass dieser die "offensichtlich" erforderliche Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung nicht veranlasst habe.

Nun Wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben! Denke immer daran, dass es keinen Sinn macht, den Richter zu verärgern. Dieser besitzt die uneingeschränkte Deutungshoheit und hat hierbei einen unendlich großen Ermessensspielraum.

Und wenn dann noch Richter und Betreuer an einem Strang ziehen, dann geht es nicht ohne einen Rechtsanwalt. Jedoch ist auch hierbei darauf zu achten, dass dieser Rechtsanwalt und der Richter nicht zufällig gute Freunde sind, so dass dieser Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk kommen sollte.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Feemale94 
Beitragsersteller
 05.11.2019, 14:17

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Ich werde mal schauen, wie sich das Ganze in der Tat umsetzen lässt.

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sualki  20.04.2020, 23:47
@Feemale94

Suche Dir das Betreungsurteil/beschluss heraus und lege eine einfache vom Betroffenen unterschriebene Beschwerde ein.Nenne Geschehnissbeispiele und Namen und mache den Richter darauf aufmerksam,das Du sonst alles zur zuständigen Staatsanwalt schickst.Was meinste wie schnell alles geht und wie die dann laufen.lol (eigene und die besten,gute Erfahrungen damit gemacht)

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Novosibirsk  21.04.2020, 05:23
@sualki

Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. In meinen Fall hat die Staatsanwalt alles vertuscht.

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sualki  21.04.2020, 18:05
@Novosibirsk

Uhps,.....das gibt es leider auch und auch da gibt es einen Trick der sehr hilft.Schicke Deine Beschwerden,an verschiedene Staatsanwaltschaften in versch.Bundesländer,......die Schreiben Dir dann und in dem diese Personen auch das Wissen über jenen Sachverhalt haben,sind die HIER ZUSTÄNDIGEN sehr vorsichtig und fragen,dann auch nach.

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ich verstehe dein Anliegen nicht. Warum mischst du dich da ein? Wieso ruft der Betreuer dich dann an? Egal, du wirst sicher wissen, bei welcher Behörde der Betreuer wirklich arbeitet - Stichwort Betreuungsgericht und hier könntest du dich über das Amtsgericht durchfragen. Und dann anrufen. Ein staatlich bestellter Betreuer wird über das Amtsgericht bestellt.


Feemale94 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 22:59

Danke, aber sollte man nicht als nahestehende Person handeln ? Nachher passiert noch irgendwas...

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Elizabeth2  21.10.2019, 09:36
@Feemale94

Du scheiibst viel zu unkonkret, warum du Sorgen hast. Der unten mit seinen Fragen an dich, den du auch wieder beschuldigst, an dich Anschuldigungen zu machen, hat leider in allem Recht was er schreibt. Wenn du mit der Keule so auch auf den Betreuer losgehst, wundert es mich nicht, wenn der dicht macht und dich zurückpampt.

Dir will hier keiner was. ich möchte dich nur warnen davor, mit solchen unkonkreten und solchen Fragen wie du oben stellst, tatsächlich an das Amstgericht zu gehen und nachzugfragen,. Die verstehen dich nämlich auch nicht und - da spreche ich aus Erfahrung - die diesqulaifizieren dich gleich als jemanden, der sich unhöflich und unsinnig einmischst. Du hast keine Chance, wenn du dich nicht zusammenreisst und versichst, das aus der anderen Perspektive zu sehen.

Wenn du dem so nahestehst, dann hast du nur die Möglichkeit, beim Vormundsschaftsgericht zu beantragen, dass du dich um ihn kümmerst. Erwäge diesen Gedanken ernsthaft. Dann bekommst du auch eine Ahnung, womit sich der Betreuer rumschlagen muss.

Ohne Zweifel gibt es Betreuer, die nicht gut sind. Aber um das nachzuweisen und den Daumen draufzulegen, braucht es in aller erster Linie grundsätzlichen Respekt von deiner Seite zu diesem Job, deren Aufgaben du so nicht kennen kannst. Der. mit dem du telefonierst, muss das Gefühl haben, dass du dich auskennst und dass du die Situation klären willst, ohne dem Betreuer auf die Füsse zu trampeln. Das Amstgericht sitzt am längeren Hebel und dort stehen die meistens kollegial zusammen.

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Woher willst du wissen was ein Betreuer für aufgaben hat?

Du vermutest etwas, dann schreib einen Beschwerdebrief an die zuständige Behörde.

Oder du sprichst vernümpftig mit den Betreuer ohne vorhaltungen und vermutungen anzustellen.

Wir wissen ja nicht wie und was du zu diesen gesagt hast.

Niemand lässt sich gerne von Laien seinen Job erklähren u. die angaben deines Bekannten sind sogesehen auch nicht wirklich aussagekräftig, da er ja wie du schreibst unter Psychopharmaka steht.

Du kannst nun einen sinnlosen streit mit dem Betreuer beginnen oder dich in aller ruhe mit ihm hinsetzen und versuchen deine hilfe anzubieten.

Ob und in wie weit er darauf eingeht liegt auch an seiner Schweigepflicht u. seiner Schutzfunktion, die er gegenüber deinen Freund hat.

Da du wohl in keiner Verwantschaftlichen verbindung zu der Person stehst, hast du da eh kaum eine Chance näheres von dem Betreuer zu erfahren.

Hast du schon mal daran gedacht das du vieleicht eher hinderlich bist bei seiner aufgabe?

Den oft ist gut gemeint eher schlecht und hinderlich.

Es hört sich eher so an als würdest du mit deinen Freund paktieren gegen den Betreuer..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Feemale94 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 23:21

Ich bin mit dieser Person verwandt. Aber eigentlich muss ich mich auch nicht rechtfertigen oder dies erklären. Ich wollte nur wissen, inwiefern man etwas gegen so einer Hilflosigkeit machen kann. Solche Anschuldigungen können Sie sich sparen.

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Yamasuki10  20.10.2019, 23:41
@Feemale94

Ich beschuldige sie nicht, ich stellete fragen, da ich auch schon mit Psychisch auffälligen Personen zutun hatte.

Reden sie einfach nochmal mit dem Beteuer und finden sie herraus worann es liegt.

Beschwerde ist die schlechteste herrangehensweise, finden sie beweise für das versagen des Betreuers und dann können sie immernoch eine Anzeige wegen unterlassener hilfeleistung anstrengen.

Ich habe zu oft von Personen unter Psychopharmaka Horrorstories gehöhrt an dennen nicht wahr war.

Und wenn sie so dünnhäutig sind das sie meine zeilen verletzen, dann sollten sie sich besser von Psychisch auffälligen Personen fern halten.

Das ist dann nicht gut für beide seiten.

Wichtiger als ihr gefühl ist doch ob ihr Freund dem Beteuer vertraut und sich gut betreut fühlt.

Ich möchte sie nicht persönlich angreifen oder verletzen aber ich wollte ihnen nur eine andere sicht aufzeigen.

MfG gute N8

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Elizabeth2  21.10.2019, 09:38
@Feemale94

an den Fragesteller: siehe meine zweite Antwort oben, bitte überdenke die Antwort von Yamasuki nochmal ernsthaft. Er hat leider in allem Recht, was er schreibt. Er schreibt aus der Perspektive des Betreuers, und diese hast du bisher ausser Acht gelassen. Dir will keiner was böses.

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Yamasuki10  21.10.2019, 13:26
@Elizabeth2

Danke für ihren zuspruch.

Da ich weiß wie schmerzhaft es ist, jemanden versuchen, zu helfen ohne wirklich eine rechtliche Grundlage zu haben, kann man da nur verlieren.

Im nachhinein ist mir ein Freund dankbar, damals war er sehr enttäuscht.

Leider musste ich aber auch Freunde gehen lassen, ich hatte mein bestes versucht aber es hatte nicht gereicht.

Letztlich möchte ich die Fragestellerin vor ihrer emutzionalität und tatendrang, vor schlimmeren bewahren, mehr möchte ich nicht erreichen.

Schliesen möchte ich mit dieser Weisheit:

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,

den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,

und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Elizabeth2  21.10.2019, 13:40
@Yamasuki10

Manchmal muss man Menschen einfach auch in ihr Unglück rennen lassen, das einzige was man dann machen kann, beobachten und dann einfach da sein, wenn die Hilfe wieder angenommen wird. Jeder der Kinder groß gezogen hat, die dann volljährig geworden sind - trotzdem noch nicht "reif" sind, weiss und versteht, wie ich es meine.

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Yamasuki10  21.10.2019, 13:57
@Elizabeth2

Manchmal muss man erst tief fallen um dann aufrecht seinen weg zu gehen.

Eine helfende Hand nach tiefen sturz ist hilfreicher als eine Krücke die einen daran hindert laufen zu lernen.

Ich wünsch ihnrn einen schönen Tag.

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Elizabeth2  21.10.2019, 13:58
@Yamasuki10

Ebenso. Danke, wir sind auf einer Wellenlänge diesbezüglich , auch mal schön hier.....

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Feemale94 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 23:37

Ja alles Gut, ich habe das vielleicht falsch interpretiert und über die ganze Situation nach gedacht. Aber es hat sich auch schon geklärt. :)

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Yamasuki10  22.10.2019, 00:19
@Feemale94

Ich hoffe zum guten, ich weiß wie schwer es ist sich machtlos zu fühlen.

Ich wünsche ihnen und ihren Bekannten viel Glück und das alles sich zum guten wendet.

Passen sie auf sich auf, nur wenn sie stabiel und stark sind können sie anderen eine stütze sein wenn es an der Zeit ist.

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Nimmt Kontakt mit Betreuungsamt auf und schildere die Tatsachen, die passiert sind.


Feemale94 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 22:47

Und wie findet man das Betreuungsamt heraus ?

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Mittamende  20.10.2019, 22:53
@Feemale94

Kommt drauf an, wo du wohnst. Bzw. in welchen Bundesland. - Jedoch kann ich dir noch einen nützlichen Tipp geben: Ein Betreuer, der für psychisch kranke Menschen zuständig ist, wurde von einem Amtsgericht (Betreuungsrichter) zugesprochen. Somit hast du zwei Anlaufstellen, die dein Anliegen entgegennehmen können.

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Feemale94 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 22:58
@Mittamende

Naja aber das mit dem Betreuer bringt ja nichts. Er hat mich schon mehrfach angelogen.

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Mittamende  20.10.2019, 23:04
@Feemale94

Die Betreuer arbeiten generell unter Selbstständigkeit; betreuen zwischen 70 und 110 Menschen; kassieren pro Person ab 100€ und dennoch arbeitet ein Betreuer unter Aufsicht des Betreuungsamts. Wenn eine nachvollziehbare Beschwerde das Betreuungsamt erhält, muss es reagieren.

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Mittamende  20.10.2019, 23:23
@Feemale94

(Hör nicht auf die Menschen, die hier dich schlechtreden! Du machst alles richtig!)

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Novosibirsk  21.04.2020, 05:31
@Mittamende

Faktisch sieht die Reaktion des Betreungsamtes so aus, dass es darauf hinweist, dass es keinen Einfluss auf den Ablauf einer Betreuung habe und der Beschwerdeführer sich an das Betreuungsgericht wenden möge.

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