Bestellstornierung unbeachtet?
Hi,
also habe am Wochenende Schuhe bestellt welche custom designed sind und daher nicht umtauschbar, wenn einmal durch den Händler angefertigt. Bearbeitungszeit von 1-3 Woche(n) war angegeben.
Habe 3 Stunden später Schuhe bei einem anderen Shop entdeckt, die mir besser gefallen haben und die Bestellung im ersten Shop sofort storniert mit Bitte auf Bestätigung. Leider ging dies nur über ein Kontaktformular, da Start-Up-Unternehmen.
Hab Dienstag nochmals auf die Stornierung hingewiesen und einen Screen-Record als Beweis der Stornierung gemacht..ich weiß, bin ungeduldig, kriege in diesem Fall gerade einfach Panik, da Ware wie gesagt nicht umtauschbar ist, wenn einmal bearbeitet und dazu noch echt teuer..heute ist Donnerstag..Frage ist also, bin ich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, falls der Händler die Stornierung einfach übersieht/nicht beachtet oder hab ich dann Pech und bin zahlungspflichtig?
2 Antworten
Kann man den Händler anrufen?
Theoretisch kann es ja sein, dass er sofort nach Eingang der Bestellung mit der Arbeit begonnen hat, so dass ein Rücktritt gar nicht möglich ist... Z. B. wenn er wenig zu tun hat und möglichst schnell liefern will...
ok... Sind es denn Standard-Nikes? Oder muss Nike die auch erst extra herstellen? Dann könnte es sein, dass die Maße/Angabe vollautomatisch an Nike übermittelt wurden (und die haben sofort angefangen), oder dass er ein paar häufig gewünschte Modelle auf Lager hat (und deins war eins von denen).
...und die Bestellung im ersten Shop sofort storniert mit Bitte auf Bestätigung.
Man "storniert" nicht, sondern man erklärt seinen Widerruf.
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Jeder gewerbliche Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat.
Ok, also Bedingungen bei diesem Händler sind, dass man Ware stornieren kann, sofern diese noch nicht bearbeitet wurde. Es besteht kein Rückgaberecht, dafür aber das gängige Widerrufsrecht von 14 Tagen NACH Inbesitznahme der Ware..verstehe dort den Unterschied noch nicht so ganz, aber heißt das, wenn die Ware angefertigt wird, dass ich sie dann trotzdem durch das Widerrufsrecht zurückgeben kann? Bin verwirrt.
Es besteht kein Rückgaberecht, dafür aber das gängige Widerrufsrecht von 14 Tagen NACH Inbesitznahme der Ware..
Du unterliegst dem typischen Irtrtum der meisten Käufer:
Was Du meinst, ist die 14-tägigige Widerrufsfrist, die nach Warenerhalt beginnt.
Man sein Widerrufsrecht aber selbstverständlich auch vor Erhalt der Ware ausüben, und das kann der Händler auch nicht ausschließen.
Verlink doch einfach mal den Händler, danke.
Das weiß ich leider nicht, könnte mir aber vorstellen, dass das unwahrscheinlich ist, da er erst die Schuhe von einem Drittanbieter (Nike) anfordern muss, um die dann zu bearbeiten..anrufen geht leider nicht, da wie gesagt Start-Up..