Besteht ein Mietvertrag wenn man nicht Umgemeldet ist?
Ich lebe vom amt und ich hatte kein Zugang zur Wohnung muss ich die Kündigungsfrist trotzdem einhalten
ich hatte kein Zugang zur Wohnung
Was bedeutet das?
Hast du keine Schlüssel bekommen? Wird die Wohnung saniert und ist nicht bewohnbar? Wirst du körperlich gehindert sie zu betreten
Keine Schlüssel
2 Antworten
Die Mietvertrag hat mit den Meldepflichten rein gar nichts zu tun. Auch nicht wenn man vom Amt lebt. Der Mietvertrag ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter. Ob das Sozialamt die Kosten trägt steht auf einem anderen Blatt. Auch dann wenn dies direkt Miete zahlt.
auch wenn du keinen Zugang zur Mietsache hattest berührt dies die Wirksamkeit der Vertrags grundsätzlich ersteinmal nicht. Der Mietvertrag ist das verpflichtungsgeschäft und die tatsächliche Überlassung das Verfügungsgeschäft. Das ist getrennt zu sehen. (sog. Abstraktionsprinzip)
wenn der Vermieter aber dir schuldhaft nicht den Zugang zur mietsache gewährt, könntest du ein Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung und für die Zeit bis dahin die Miete nicht Schulden.
Ich hab mal google für dich bemüht und das hier gefunden:
Im Falle das du hier streiten willst würde ich aber ggf erstmal mit Beratungsschein zum Anwalt gehen und deinen Fall im Speziellen durchsprechen.