Besondere Lernleistung Oberstufe NRW?

1 Antwort

Eine BLL ist in sofern etwas "anderes", als dass der Schüler das Thema selbst mitbestimmen kann, das Thema aus ganz anderen als den im Unterricht behandelten Bereichen stammen kann und stärkere Selbstständigkeit in der Planung und Erstellung der Arbeit notwendig ist.

Hier mal die wichtigsten Punkte:
-selbstständige Bearbeitung eines bestimmten Themas eines bestimmten Unterrichtsfaches (Grundkurs!)+ schriftliche Darlegung der Ergebnisse
-Betreuung durch eine Lehrkraft
-Absprache mit dieser Lehrkraft bzgl. des Themas
-Darstellung der Ergebnisse und des Arbeitsprozesses in einem Kolloquium, in dem der Schüler Fragen der Lehrkraft zum Inhalt der Arbeit beantwortet
-Ergebnis des Kolloquiums geht in die Bewertung ein
-Thema kann fächerübergreifend sein, ist jedoch an existierende Unterrichtsfächer gebunden
-Umfang: 20-25 maschinengeschriebene Seiten (ohne Anhang!!)
-Bearbeitungszeit bis zu einem Schuljahr
-Abgabe der Ausarbeitung zum Ende des Halbjahres 12/2
-Note im Zeugnis 13
-Note der BLL hat nur dann Einfluss auf das Abitur, wenn sich die Gesamtnote dadurch verbessert, dh die BLL muss nicht eingebracht werden
-Die BLL muss alle drei Anforderungsbereiche der Oberstufe beinhalten: Reproduktion, Reorganisation und Transfer, sowie Reflexion und Problemlösung

Soweit mal die Regelungen in RLP. In NRW gibt es wahrscheinlich einige Unterschiede, aber ich gehe davon aus, dass die grundlegenden Faktoren übereinstimmen.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte^^

PS: Falls du in einem Leistungskurs eine solche Arbeit anfertigen möchtest, so spricht man von einer Facharbeit. Da ist einiges anders, zb fließt die Note in der Qualifikation mit ein und ersetzt kein mündliches Prüfungsfach, ist deutlich kürzer, der Arbeitsprozess muss nicht angegeben werden und die Bearbeitungszeit liegt auch bei nur ein paar Wochen, anstatt bei einem ganzen Schuljahr.


Tiraja 
Beitragsersteller
 16.01.2016, 17:43

Danke! Das hat mir sehr weiter geholfen.  :)