Besitzerwechsel ohne Zustimmung?

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Hallo,

es ist ja sehr lobenswert, dass du dich um diesen Hund kümmern und ein neues Zuhause für ihn suchen möchtest.

ABER: es gibt für dich keinerlei rechtliche Handhabe, den Hund ohne SCHRIFTLICHE Zustimmung des Eigentümers zu vermitteln.

Der Hundehalter ist der Eigentümer und nimmst du den Hund einfach weg - dann wäre das ein Diebstahl und Helerei, für den du - alle guten Vorsätze zum Trotz - zur Rechenschaft gezogen werden könntest.

Und der Hundehalter könnte dann jederzeit vom neuen Besitzer die Herausgabe des Hundes verlangen - das wäre weder für den Besitzer noch für den Hund sonderlich erfreulich.

Bei einer mangelhaften Tierhaltung kann es NUR den Weg über das Ordnungsamt bzw. das Veterinäramt geben. Die werden - mit viel Glück - den Sachverhalt prüfen. Leider dauert das häufig sehr lange und führt meist auch erst zu bestimmten Auflagen, die dann überprüft werden (oder auch nicht) ....

Nur bei einem massiven Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Hundehaltungsverordnung können direkte Maßnahmen - auch die Wegnahme des Hundes - erfolgen. Aber dazu muss die Haltung schon sehr schwerwiegende Missstände aufzeigen ....

Das ist leider für den engagierten Tierfreund häufig nicht zu verstehen, nicht nachvollziehbar und auch oft keine Lösung - aber so ist es nun einmal ....

Alles Gute für den Hund

Daniela


wurstbemmchen 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 12:22

Ok. Danke.

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wurstbemmchen 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:48

Könnte man den Hund im Tierheim abgeben? Zumindest bis der Besitzer nicht mehr auf seinem drogentrip ist und das Tier abholen möchte?

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dsupper  12.06.2017, 12:00
@wurstbemmchen

Du hast als Nicht-Eigentümer KEINERLEI Verfügungsberechtigung über diesen Hund - somit darfst du ihn auch nicht einfach im Tierheim abgeben.

Außerdem kostet die Abgabe im Tierheim einiges an Geld - wenn es sich nicht um ein Fundtier handelt - und das wäre in diesem Fall ja nicht gegeben.

Außerdem müsste der Eigentümer dann viel Geld bezahlen, wenn er den Hund wieder abholt - das könnte er dir in Rechnung stellen.

Und dich natürlich anzeigen!

nein, außer der Information an die zuständigen Stellen hast du keinerlei Optionen.

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Der Amtsweg wird wohl nix bringen für den Hund...

Solange der Hund nicht verwahrlost, misshandelt oder eine Gefahr darstellt, wird sich weder das Ordnungsamt noch Veterinär noch Tierschutz für eine Trennung aussprechen.

Wenn Du dem Hund wirklich helfen willst, kannst Du nur gegen bestehende Gesetze handeln, das wäre im schlimmsten Fall einfacher Diebstahl....

Du könntest natürlich auch einfach nicht aufgepasst haben und der Hund ist einfach fort gelaufen.....

Du musst selbst entscheiden, was Du machst, aber vielleicht ist der Hund auch der letzte Halt bevor der Süchtige ganz abstürzt..


wurstbemmchen 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:15

Die Eltern wollen sich auch nicht darum kümmern, da der Besitzer null Interesse zeigt und sie mit seiner Drogensucht schon genug zu tun haben. Sie machen nur das nötigste.

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armabergesund  12.06.2017, 10:21
@wurstbemmchen

Ihr solltet das Thema gemeinsam besprechen und versuchen das beste für den Hund raus zu holen. Die Ämter werden auch nichts anderes tun können...

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wurstbemmchen 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 10:13

Leider geht es dem Hund nicht gut. Das ist ja das Problem. Er liegt den ganzen Tag nur in seiner Ecke und verkümmert, weil keiner Zeit hat. Und mit dem gassi gehen ist auch nicht, weil er die Leute anfällt. Zudem ist es noch eine rasse die viel Auslauf braucht.

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wurstbemmchen 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 08:56

Der Hund ist gechipt und bei einem tot muss  anscheinend eine Urkunde ausgestellt werden. (Rassehund) Kann man ihn nicht ins Tierheim bringen? Der Besitzer ist gerade mal wieder auf Drogen und nicht mal in der stadt. Nur seine Eltern versorgen den Hund.

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armabergesund  12.06.2017, 09:42
@wurstbemmchen

Wenn Du soviel Zeit investierst und involviert bist, kannst Du Dich nicht zusätzlich um den Hund kümmern??

Dass der Hund nicht nur vom Besitzer versorgt wird, ist doch schon mal positiv...

Vielleicht reagierst Du auch nur etwas über, weil Du Dir nicht vorstellen kannst, dass es dem Hund trotz Drogensucht, gar nicht so schlecht geht..

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Nein, du darfst das Tier nicht einfach abgeben, das wäre Diebstahl. Du kannst aber das Ordnungsamt über die Zustände informieren. Die werden dem dann nachgehen und dem Halter Auflagen machen. Hält er sich nicht an diese Auflagen, dann können die ihm den Hund auch gegen seinen Willen wegnehmen.


Einfachste und praktische Lösung:   Wenn der Besitzer ein Drogenproblem hat, ist er an Geld interessiert.   Bereite einen Kaufvertrag vor - nimm Bargeld mit und kauf ihm den Hund ab.   Die meisten dieser Leute werden ganz schnell schwach wenn man Scheine auf den Tisch legt.  Dann gleich den Kaufvertrag und einen Stift daneben.

Dann gehört der Hund Dir und Du kannst damit machen was Du willst.

Ist nicht die feine englische Art - funktioniert aber in vielen Fällen und ist legal.

Du kannst dich mit einem Tierheim in Verbindung setzen. So habe ich das auch gemacht, als mein Nachbar sein jungen Hund an eine Kette band und er in seinem eigenen Kot hausen musste.

Der Hund wurde aber nicht gleich weggenommen, aber sie haben Auflagen bekommen, die kontrolliert wurden.