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Antwort
Eine Sache kann Tatmittel oder Beweisstück sein, ein Tatmittel kann beschlagnahmt bleiben, ein Beweisstück verbleibt sicher bei den Asservaten. Bei einem Handy allerdings ehr die Daten als das Gerät selbst. Da das Verfahren eingestellt wurde bedarf es keiner Asservation und wenn die gesuchten Daten nicht gefunden wurden, kann es auch kein Tatmittel sein. Demnach ist es auszuhändigen. Bei Untergang ist die Staatsanwaltschaft schadensersatzpflichtig. Bedeutet der Staat müßte dir den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes im gleichen Gebrauchszustand und gleichem Alter erstatten.