Beschäftigungsverordnung §6 abs.2?

2 Antworten

Klingt so als ob die unter anderem einen Bescheid darüber wollen, dass eine persönliche Eignung für die Ausbildungsstelle vorliegt.

Ist aber wieder so merkwürdig und in Amtssprache formuliert..

Möglich wäre, bei der Stelle morgen Mal anzurufen und sich das erklären zu lassen.


Sahira92 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 00:26

Hier steht etwas über Ausbildung dabei sollte er hier keine Ausbildung machen was hat das den mit zutuhen ?

WolfishChaos  10.12.2019, 00:29
@Sahira92

Das klingt, als ob er für die Stelle vorher eine Ausbildung gemacht haben muss. Hat er dies nicht, gilt er als ungeeignet für die Stelle.

Wenn er jedoch eine entsprechende Ausbildung für die Eignung abgeschlossen hat, muss er sie zuvor in Deutschland anerkennen lassen.

Sahira92 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 00:34
@WolfishChaos

Er hat diese Arbeit 2 bis 3 jahre gemacht und hat auch eine Anerkennung. Die Deutsche botschaft hat es abgeleht was sollte er machen und ein Einspruch muss er vorlegen wo kann man das machen ?

WolfishChaos  10.12.2019, 00:37
@Sahira92

Ich glaube, dass er das über die Bundesagentur für Arbeit anerkennen lassen muss.

Aber Berufserfahrung ist nicht gleichzusetzen mit einer Berufsausbildung. Da könnte das Problem liegen.

Wenn er dennoch die Möglichkeit besteht das anerkennen zu lassen, sollte er das tun. Dann müsste er Einspruch einlegen und die Bescheide nachreichen.

Sahira92 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 00:25

Mein Couseng hat da angerufen aber die können keinen Auskunft geben weil die Gesetze in Deutschland nicht die selbe ist wie in der Türkei und ich habe im internet nach geschaut aber ich verstehe nicht ganz was er noch vorlegen muss um eine visum zu bekommen. Er sollte als Auslands arbeiter eingestellt werden erst mal 3 Monate und dannach verlängern.

Kann man nicht lesen

zu klein

beim zoomen wird es verschwommen


WolfishChaos  10.12.2019, 00:16

Liegt wohl an deinem Gerät, bei mir ist alles klar zu lesen.