Verwaltungswirt im gehobenen Dienst ohne Studium?
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Kann ich ohne Studium in den gehobenen Dienst als Verwaltungswirt kommen? Ich habe mich online schon ein bisschen über den gehobenen Dienst informiert, und gesehen, dass man dafür rein theoretisch nur ein Abitur benötigt. Als ich dann nach dem gehobenen Dienst als Verwaltungswirt nachgeforscht habe, kamen nur Ergebnisse für Diplom-Verwaltungswirt ( nach einem Dual Studium). Daraus ergibt sich mir die Frage, ob man als Verwaltungswirt nur durch ein Studium in den gehobenen Dienst kommen kann. (Ich meine direkt, und ohne vorher im mittleren Dienst gearbeitet haben zu müssen.)
2 Antworten
Ich habe mich online schon ein bisschen über den gehobenen Dienst informiert, und gesehen, dass man dafür rein theoretisch nur ein Abitur benötigt.
Das ist nicht ganz richtig. Das Abitur oder auch die Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) ist lediglich die Voraussetzung um für die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst) des gehobenen Dienstes - sprich dem dualen Studium (vgl. § 13 Abs. 1 BLV) - zugelassen werden zu können.
Für die Laufbahn des gehobenen Dienstes selbst befähigt aber nur der erfolgreiche Abschluss des fachspezifischen Vorbereitungsdienstes (vgl. § 7 Abs. 1 BLV) oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss eines (Fach-)Hochschulstudiums mit Bachelor (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 & 2 BLV, § 17 Abs. 4 Nr. 2 lit. b & c BBG).
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ist auch im Rahmen eines Laufbahnaufstiegs erforderlich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BLV).
Studium ist Bedingung.
Weil Du in diesem Studium Fachwissen vermittelt bekommst. Ohne Fachwissen (Verwaltungsrecht/Strafrecht /Bürgerliches Recht/Sozialrecht) geht's doch nicht.
Ok, danke. Weißt du wieso? Weil eigentlich ist ja Vorraussetzung für den gehobenen Dienst nur das Abitur.