Verwaltungswirt im gehobenen Dienst ohne Studium?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe mich online schon ein bisschen über den gehobenen Dienst informiert, und gesehen, dass man dafür rein theoretisch nur ein Abitur benötigt.

Das ist nicht ganz richtig. Das Abitur oder auch die Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) ist lediglich die Voraussetzung um für die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst) des gehobenen Dienstes - sprich dem dualen Studium (vgl. § 13 Abs. 1 BLV) - zugelassen werden zu können.

Für die Laufbahn des gehobenen Dienstes selbst befähigt aber nur der erfolgreiche Abschluss des fachspezifischen Vorbereitungsdienstes (vgl. § 7 Abs. 1 BLV) oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss eines (Fach-)Hochschulstudiums mit Bachelor (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 & 2 BLV§ 17 Abs. 4 Nr. 2 lit. b & c BBG).

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ist auch im Rahmen eines Laufbahnaufstiegs erforderlich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BLV).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

mausihere 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:57

Danke für die Antwort!

Studium ist Bedingung.


mausihere 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 16:38

Ok, danke. Weißt du wieso? Weil eigentlich ist ja Vorraussetzung für den gehobenen Dienst nur das Abitur.

kreuzkampus  21.02.2025, 16:41
@mausihere

Weil Du in diesem Studium Fachwissen vermittelt bekommst. Ohne Fachwissen (Verwaltungsrecht/Strafrecht /Bürgerliches Recht/Sozialrecht) geht's doch nicht.