Berichtsheft (Themen von Unterweisungen, Lehrgesprächen, betrieblichem Unterricht und außerbetrieblichen Schulungsveranstaltungen)?

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Lol...das Thema hatte ich auch für meinen Wochenbericht.

Ich habe da nur sehr wenig Einträge...interne Schulungen, Abläufe etc.

Laut IHK soll man da ab und zu eintragen, was man genau zum Punkt X macht (z. B. Erklären, wie man eine ExcelTabelle zu X erstellt und warum).

Bin jetzt im 2ten Jahr und hab dies noch nie so beschrieben. Wie gesagt, dort trag ich fast nie was ein.

Meine Ausbilderin hat bisher alle meine Berichte ohne Beanstandung unterschrieben.

Btw....ein Prüfer der IHK war mal in der BS...der meinte, die Berichte werden eh so gut wie nie durchgeguckt. Und zur AP muss nur der Ausbilder und Azubi unterschreiben, dass man alle prüfingsrelevanten Inhalte kann (ob dies stimmt, ist noch was anderes).

Also, stress dich nicht.✌

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein Arbeitprozess kann nicht aufgeklärt werden. Meinst du Erklärung eines Arbeitsprozesses? Wenn dir etwas nur erklärt /vorgemacht wird, ist es eine Unterweisung, ein Lehrgespräch der eine Schulung und gehört in die entsprechende Rubrik.

Wenn du irgendetwas selber tust, etwas bearbeitest oder bei einer Aufgabe mithilfst, dann schreib es unter betriebliche Tätigkeit.

Einarbeitung eines Arbeitsauftrags sagt man so auch nicht. Eine Person kann in ein Arbeitsgebiet eingearbeitet werden, aber ein Arbeitsauftrag wird von jemand erledigt.

Frag doch am besten deinem Ausbilder, was da rein kommt. Schließlich muss er/sie es ja unterschreiben. :)