Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe?

1 Antwort

Fragen zur Bildung können nicht allgemeingültig beantwortet werden, da in Dtld. Bildung Ländersache ist. D.h. (fast) jedes Bundesland macht es anders.

Insbesonders solche Spezialfragen kann dir am besten ein Beratungslehrer beantworten.