Eine Frage zum Q-Vermerk für Schulen?
Will von dem Gymnasium am Ende der Qualifikationsphase 1 (11. Klasse) auf ein Berufskolleg wechseln. Um Vollabi zu machen, brauche ich den Q-Vermerk, stimmts? Und jetzt meine Frage. Stimmt dieses Zitat aus einem Zeitungartikel von 2010???
"Laut XXX war bis dato die Erlangung der Fachoberschulreife mit Qualifikation zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe Voraussetzung für den Eintritt in ein Berufliches Gymnasium. Dieser mittlere Schulabschluss kann am Gymnasium nach wie vor erst nach der Zehn erworben werden. Nun aber reicht bereits die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe, der so genannte Q-Vermerk. Ihn bekommt man schon nach fünf Schuljahren am Gymnasium mit der Versetzung in die Klasse zehn (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe). Hintergrund für die Änderung sei die Tatsache, dass die Oberstufe an Gymnasien weiterhin drei Jahre dauere, die Verkürzung der Abiturlaufbahn von 13 auf zwölf Jahre also nur die Sekundarstufe I betreffe, erläutert XXX.
Vielen Dank an alle!
1 Antwort
Grob betrachtet stimmt das zwar (für NRW !), die Sachverhalte sind aber trotzdem nicht ganz richtig von dem Journalisten wiedergegeben.
Auf einem Gymnasium gibt es keinen Q-Vermerk, wie auf einer Real-, Gesamt-, Haupt-, Sekundar- oder auch einer Berufsfachschule !
Auf einem Gymnasium ist die Oberstufenberechtigung bereits mit einer einfachen Versetzung in die Oberstufe erreicht. Dies ist im Grenzfall mit einer 5 in einem Hauptfach, z.B. Mathe, sowie einem Ausgleich dafür in einem anderen Hauptfach möglich. Zum Ausgleich reicht schon ein "befr.".
http://www.erft.de/schulen/vge/downloads/Versetzung%208%20bis%2011.pdf
Im Gegensatz dazu gibt es in allen anderen Schulformen für die Berechtigung aber erhebliche Notenhürden, ganz besonders an den Gesamt- und Sekundarschulen. (3 E-Kurse mit "befr" + 1 G-Kurs mit "gut") !!
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Zu Deinem Fall: Es macht wenig Sinn nach Q1 auf eine berufliche gymnasiale Oberstufe wechseln zu wollen, da Dir die nötigen Kenntnisse in den beruflichen Pflichtfächern komplett fehlen.
Also, von vorn, also 3 Jahre kannst Du das ohnehin nicht machen, wegen der Höchstverweildauer an der gymnasialen Oberstufe von 4 Jahren.
Du könnstest evtl., wenn man Dich denn lässt, am Berufskolleg mit Q1 anfangen. Dann fehlen aber immer noch die Kenntnisse der beruflichen Fächer aus EF !
Alternative wäre natürlich eine Gesamtschuloberstufe ab Q1 !! Das ginge noch. Nur, darf dann dort bis zur Abizulassung dann nichts mehr schiefgehen !! Abi könntest Du aber nochmal versuchen, wenn Du durchfallen würdest.
Zuerst einmal vielen Dank für die Antwort! Jedoch muss ich fast schon auf ein Berufskolleg wechseln, da meine Noten auf dem Gymnasium EXTREMST schlecht sind. Zudem müsste ich ja auf dem Berufskolleg nochmal 3 Jahre machen. Also: Ich hatte damals eine übersprungen und müsste ja jetzt ohnehin bis zum Abi noch eins machen oder bei keiner Versetzung noch 2. SOOO viel Unterschied macht das auch nicht :D