Berechnung Urlaubszeit=Arbeitszeit?
Hallöchen, ich hätte da eine Frage.
Ich arbeite im Einzelhandel von Montag bis Samstag, Öffnungszeiten 8-20 Uhr. Arbeitszeiten sind bei mir von 6-20 Uhr.Arbeitsvertragsbedingungen eine 5 Tages Woche (38Std) mit 36 Urlaubstagen, bin Auszubildende im zweiten Lehrjahr (18 Jahre.)
Ich nehme mir 3 Tage Urlaub und habe noch zwei Tage Berufschule, nun will man mir den Samstag als regulären freien Tag nicht geben (den ich jede Woche habe, auch Mal Samstags natürlich), da meine Vorgesetzten sagen das ich sonst nicht auf meine Wochenarbeitszeit komme und mir 5 Stunden angeblich fehlen....wie kann das sein? Wer ist im Recht?
1 Antwort
dein Chef ist im Recht, bei 36 Tagen Urlaub im Jahr mußt du pro Woche Urlaub 6 Tage einreichen, reichst du 3 Tage ein und gehst 2 Tage zur Schule, dann mußt du den sechsten Tag arbeiten, oder du reichst 4 Tage Urlaub ein, dann brauchst du nicht mehr zur Arbeit.
du bist an 6 Tage in der Woche einsetzbar und deswegen mußt du für eine volle Woche Urlaub 6 Tage Urlaub einreichen weil du ja dafür auch 36 Tage Jahresurlaub hast.
wenn du nur 5 Urlaubstage pro Woche Urlaub rechnen mußt, dann hättest du auch nur 30 Tage Jahresurlaub, so das du immer auf genau 6 Wochen Urlaub pro Jahr kommst.
arbeitest du zufällig bei Penny ?
denn von dort kenne ich das mit den 36 Tagen Jahresurlaub.
Laut meinem Arbeitsvertragsunterlagen steht das ich nicht mehr als 5 Tage arbeiten gehen darf in der Woche und Urlaubstage sind Arbeitstage gleichgesetzt
Setze mal den betreffenden Ausschnitt aus deinem Vertrag hier ein. Also alles, was da zum Urlaub steht. Sicher hast du da etwas falsch verstanden. Das wuerde naemlich bedeuten, dass du einen jaehrlichen Urlaubsanspruch von mehr als 7 Wochen haettest. Unwahrscheinlich, aeusserst unwahrscheinlich!
Dankeschön für die Antwort, aber auf welcher Grundlage muss ich es dann bei 4 Tagen nicht zusätzlich beantragen aber bei 3 Tagen? Laut meinem Arbeitsvertragsunterlagen steht das ich nicht mehr als 5 Tage arbeiten gehen darf in der Woche und Urlaubstage sind Arbeitstage gleichgesetzt wie auch Berufsschultage.