Berechnung der Abiturbestenquote bei Orts-NC?

1 Antwort

In der Auswahlsatzung wird die Berechnung genau dargelegt. Nach der 0.X Notation hast du allerdings einen Schnitt von 0.86.

Was ist deine konkrete Frage?


Maett64 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 12:13

Die Durchschnittsnote 0.86 existiert zwar de Facto, wird von meinem Bundesland (NRW) aber nicht anerkannt. Auf dem Zeugnis steht 1.0 und ich nehme an, das ist auch das, was ich bei der Bewerbung angeben muss, wenn ich nach meiner Durchschnittsnote gefragt werde. Meine Frage ist, ob bei der Berechnung der Abiturbestenquote mein Schnitt (offiziell 1.0) oder meine Punktzahl (also so, wie z.B. beim Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge) als Grundlage dient.

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AufGleichstand  28.06.2024, 12:52
@Maett64

Das ist auch korrekt so, dass 1.0 im Abschlusszeugnis steht, da 0.86 gar nicht existiert. Das ist nicht nur in NRW. Lediglich mathematisch lässt sich die 0.86 nachweisen.

Das wäre allenfalls interessant, wenn die Punktzahl verrechnet wird. Allerdings kenne ich die die genaue Auswahlsatzung nicht. In der Regel befindet sich in der Auswahlsatzung ein Abschnitt zur Erstellung der Rankingliste.

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Maett64 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 12:22

In der Auswahlsatzung steht, dass Grundlage für die Berechnung der Abiturbestenquote „das Ergebnis der HzB“ ist. Auch hier bleibt aber offen, ob die Durchschnittsnote oder die Punktzahl gemeint ist.

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AufGleichstand  28.06.2024, 12:48
@Maett64

Meiner Erfahrung nach handelt es sich hier um die Durchschnittsnote. Allerdings musst du ohnehin dein Abschlusszeugnis übersenden, sodass ggf. auch die Punktzahl in die Berechnung Einzug findet.

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