Berechnung der Abiturbestenquote bei Orts-NC?
Hallo, ich möchte mich auf einen Studiengang bewerben, dessen NC-Wert in den letzten Jahren immer (über) 1,0 lag. Im AdH wurde deshalb bei 1,0-Bewerbern ohne Wartezeit ein absolvierter Dienst als Kriterium mit einbezogen. Unter den restlichen Bewerbern wurde gelost.
Meine Hoffnung beruht gerade auf einem Einzug über die Abiturbestenquote, da ich mein Abitur mit 865/900 Punkten (also ~40 Punkte über 1,0) bestanden habe.
Meine Frage ist, ob bei Orts-NC-Studiengängen die Abiturbestenquote genau wie bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen berechnet wird (sprich: nicht die Note, sondern die Punkte zählen; Landeslisten werden zu Bundeslisten zusammengefasst ect.).
Bei der Bewerbung an der Uni, muss ich nämlich nur die Durchschnittsnote und nicht meine erreichte Punktzahl angeben, was mich etwas verunsichert hat.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In der Auswahlsatzung wird die Berechnung genau dargelegt. Nach der 0.X Notation hast du allerdings einen Schnitt von 0.86.
Was ist deine konkrete Frage?
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Das ist auch korrekt so, dass 1.0 im Abschlusszeugnis steht, da 0.86 gar nicht existiert. Das ist nicht nur in NRW. Lediglich mathematisch lässt sich die 0.86 nachweisen.
Das wäre allenfalls interessant, wenn die Punktzahl verrechnet wird. Allerdings kenne ich die die genaue Auswahlsatzung nicht. In der Regel befindet sich in der Auswahlsatzung ein Abschnitt zur Erstellung der Rankingliste.
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In der Auswahlsatzung steht, dass Grundlage für die Berechnung der Abiturbestenquote „das Ergebnis der HzB“ ist. Auch hier bleibt aber offen, ob die Durchschnittsnote oder die Punktzahl gemeint ist.
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Meiner Erfahrung nach handelt es sich hier um die Durchschnittsnote. Allerdings musst du ohnehin dein Abschlusszeugnis übersenden, sodass ggf. auch die Punktzahl in die Berechnung Einzug findet.
Die Durchschnittsnote 0.86 existiert zwar de Facto, wird von meinem Bundesland (NRW) aber nicht anerkannt. Auf dem Zeugnis steht 1.0 und ich nehme an, das ist auch das, was ich bei der Bewerbung angeben muss, wenn ich nach meiner Durchschnittsnote gefragt werde. Meine Frage ist, ob bei der Berechnung der Abiturbestenquote mein Schnitt (offiziell 1.0) oder meine Punktzahl (also so, wie z.B. beim Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge) als Grundlage dient.