Beleidigung eines Polizeibeamten außer Dienst?
Hallo, mein Bruder hat mir grade folgendes geschildert, er ist seit kurzer Zeit bei der Polizei ausgebildet und versieht sein Dienst und ist sich unsicher ob eine Gerichtsverhandlung etwas bringt. Er war privat in seinem PKW unterwegs, dabei kam es zu einer Verkehrssituation das eine andere Fahrerin nicht zurücksetzen wollte damit mein Bruder rückwärts in eine kleine Parklücke fahren könnte und sie durchfahren. Also blieben beide ca. 2 min stehen bis die Fahrerin sich entschlossen hatte einfach rechts auf den abgesenkt Bordstein und vorbeizufahren, dabei machten beide die Fenster runter weil mein Bruder hören wollte was sie zusagen hatte. Sie schrie einfach nur Wixxer. Mein Bruder hat sich natürlich entschlossen umzudrehen und die Fahrerin zur Rede zu stellen, diese schien uneinsichtig und wurde wohl auch noch frech wie er mir das erklärt hatte. Die Beifahrerin hatte noch 1 Erwachsenen Beifahrer und vermutlich noch 2 minderjährige Begleiter. Mein Bruder hat die Personalien aufgenommen und sie belehrt, dass sie Beschuldigter einer Beleidigung ist usw.
Jetzt stellt sich die Frage wie hoch sind die Chancen für mein Bruder, dass es ein Urteil geben wird? Vermutlich wird es Aussage gegen 4 Aussagen geben wo alle bestreiten sie hätte das gesagt.
3 Antworten
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Wenn er nicht im Dienst war, war er zu dem Zeitpunkt auch nicht als Polizeibeamter unterwegs, sondern als Zivilist.
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Polizisten können sich auch für Strafverfolgung in den Dienst versetzen.
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Ja, das meinte ich damit auch. Habe das etwas unklar formuliert, aber Du hast völlig Recht. Mein Kommentar war an Florendil gerichtet.
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Falsch ein Polizeibeamter kann sich immer in den Polizeidienst versetzen. Es gibt ja auch keine Beamtenbeleidigung somit ist das eh egal. Ich frage mich nur ob die Aussage meines Bruders mehr wert ist als eine Aussage eines normalen Bürgers weil er ja ein eidesstaatlichen Eid abgelegt hat
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Er kann sich aber nicht Rückwirkend in den Dienst versetzen.
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Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Was bei einer Beleidigung sowieso keinen Unterschied macht.
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Zum Zeitpunkt der Beleidigung und des Vorfalls war er es aber nicht.
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Wofür rückwirkend? Für die Maßnahme reicht es ja an dem Moment.
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Es gibt keinen. Beleidigung ist Beleidigung, lustig wird es im Zusammenhang mit Kfz führen.
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„in den Dienst versetzen“ heißt nichts Anderes, als dass der Polizeibeamte sich entscheidet, in seiner Freizeit eine polizeiliche Maßnahme zu treffen. Es passiert also automatisch! Da muss rückwirkend nichts gemacht werden!
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Wenn dein Bruder tatsächlich die Daten der anderen Autoinsassen aufgenommen hat, dann weiß er doch ob die minderjährig sind und nicht vermutlich.
Wieso hat sie denn gewartet, als sie dann endlich durchfahren konnte? Das wirkt alles sehr komisch.
Dein Bruder wird noch öfter so betitelt werden, spätestens bei der nächsten Demo. Wenn er da immer alle anzeigen will, dann hat er viel zu tun.
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Die Chancen kann dir Niemand sagen.
Ich verstehe nicht, was die Beleidigung mit dem Beruf deines Bruders zu tun haben soll? Dein Bruder sollte eigentlich soviel Selbstbewußtsein haben, dass er die Worte irgendeines dummen Menschen nicht weiter beachtet, und die Sache auf sich beruhen lassen.
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Naja, wenn sich jemand in seiner Ehre gekränkt fühlt hat er ja das Recht eine Anzeige zu erstatten, es gibt ja nicht umsonst den Paragraphen der Beleidigung. Also ich kann mein Bruder da verstehen, da er Polizist ist kann er sogar ganz einfach die Personalien aufnehmen, also einfacher für ihm.
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da er Polizist ist kann er sogar ganz einfach die Personalien aufnehmen, also einfacher für ihm.
in der vorliegenden Situation war es "Machtmissbrauch".
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Wenn sich dein Bruder schon durch so eine Lapalie gekränkt fühlt, und dann noch eine Anzeige erstatten will, wie verhält er sich dann, wenn er im Dienst auf wirkliche Idioten trifft?
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Dann zeigt er sie wohl ebenfalls an denk ich mal. Wenn ich Polizist wäre würde ich vermutlich dasselbe tun.
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Polizisten können sich selbst in den Dienst versetzen, für Gefahrenabwehr. Deine Aussage ist daher falsch.
https://www.thorsten-blaufelder.de/2021/04/polizist-freizeit-dienstunfall-arbeitrecht-dornhan-rottweil/
https://www.n-tv.de/ratgeber/Zehn-Irrtuemer-ueber-die-Polizei-article19158056.html