Bekommt man Abiturzeugnis nach Einschreiben wieder zurück?
Wenn man sich an einer Uni für einen Studiengang einschreibt, muss man bei den Unterlagen u.a. sein Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie) einreichen. Bekommt man dieses, wenn man sich erfolgreich eingeschrieben hat auch später wieder zurück? (Z.B. falls man es später irgendwo benötigt oder falls man sich kurzfristig doch wieder austragen lässt und woanders studiert... )
3 Antworten
Bei der Bewerbung reicht man i.d.R eine beglaubigte Kopie ein. Diese erhält man nicht zurück. In manchen Fällen reicht auch eine einfache Kopie. Was gefordert wird, entnimmst du den Infos auf den Bewerbungsseiten bzw. Portalen der jeweiligen Unis. Oft muss man das Original zum Abgleich noch bei der Immatrikulation vorlegen. Dieses wird dann aber natürlich nicht einbehalten. niemals, wirklich niemals solltest du dein Originalzeugnis mit irgendwelchen Bewerbungen verschicken. Das verlangt auch niemand von dir.
Soweit ich weiß freiwillig nicht. Deswegen solltest du die Kopie einreichen.
Lass dir gleich ein paar nach dem Abi vom Sekretariat eurer Schule ausstellen. dann haste du eine Zeit lang welche. Ansonsten kannst du dir die Beglaubigungen natürlich jederzeit z.B. beim Bürgeramt nachmachen lassen. Kostenpunkt variiert von Stadt zu Stadt etwas.
Du kannst immer wieder beglaubigte Kopien bekommen. Von der Schule gibt es nur drei, aber du kannst, sooft du willst, dein Abizeugnis kopieren und dann im Rathaus/Bürgeramt bei Vorlage deines Originalzeugnisses beglaubigen lassen. Daher brauchst du deine Kopien von der Uni gar nicht zurück. Dein Original solltest du natürlich auf keinen Fall verschicken.
Zusammen mit dem Original haben wir von der Schule damals auch drei bekommen. Aber innerhalb des ersten Jahres haben wir uns im Sekretariat noch welche holen können, wenn wir mehr gebraucht haben. Ich glaub nett fragen wirkt dabei oft Wunder ;)
gut, das könnte klappen. Ich bin nie auf die Idee gekommen, daher weiß ich nicht, ob unsere Schule das gemacht hätte... aber fragen kann man ja immer!
Ja, das Original würde ich auch nicht einreichen. Aber es handelt sich ja nicht um eine einfache Kopie, sondern um eine Kopie mit Beglaubigung und die hat man doch auch nur in begrenzter Anzahl oder nur einmal (?) vorliegen, sodass sie auch irgendwann ausgehen würden ... daher die Frage.