Bekomme ich SF-Jahre in dem Fall angerechnet oder meine Mutter?
Hallo, ich habe mir einen Gebrauchtwagen gekauft und diesen bereits auch zugelassen, allerdings ist er noch nicht versichert. Ich hatte die evB-Nummer schon vorher von meiner Versicherung bekommen.
Ich möchte jetzt eigentlich dringend mal eine Versicherung abschließen, damit ich den Wagen auch fahren darf.
Der Versicherungsvertrag würde über meine Mutter laufen, weil das deutlich günstiger, als über mich wäre, allerdings könnte ich mich als Fahrzeughalter eintragen lassen. Würde ich dann SF-Jahre sammeln?
2 Antworten
und diesen bereits auch zugelassen, allerdings ist er noch nicht versichert.
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit! Ab Zulassung ist der Wagen Haftpflicht versichert.
Würde ich dann SF-Jahre sammeln?
Nein, deine Mutter ist Versicherungsnehmerin und deswegen die SFR-Berechtigte.
Danke für die Info. Ich hätte noch eine letzte Frage. Könnte meine Mutter die SF-Jahre für mein Auto mir dann irgendwann übertragen?
...ich gehe davon aus, dass die eVB auf die Mutter ausgestellt wurde.
Ich hatte die evB-Nummer schon vorher von meiner Versicherung bekommen...!?
Und nicht die eVB-Nr. von der Mutter!?
....du weißt, welcher Käse durch die Fragesteller hier häufig geschrieben wird, nicht wahr?
Naja, also es ging über meine Mutter, aber wir haben jetzt nicht aktiv eine Versicherung abgeschlossen, sondern eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit nach Hause genommen, um über beide nochmal nachzudenken.
...ich zitiere den Fragesteller:
Naja, also es ging über meine Mutter, aber wir haben jetzt nicht aktiv eine Versicherung abgeschlossen, sondern eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit nach Hause genommen, um über beide nochmal nachzudenken.
...da kann man ja nur weglaufen!
Ich hatte die evB-Nummer schon vorher von meiner Versicherung bekommen...
Der Versicherungsvertrag würde über meine Mutter laufen, weil das deutlich günstiger...
Sorry, da passt was nicht zusammen: eVB-Nr. von deiner Versicherung und die Mutter soll Versicherungnehmer werden - da müßt ihr euch schon vor der Anforderung einer eVB-Nr. entscheiden :-((
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Immer nur der Versich.nehmer kann die schadenfreien Jahre ansammeln...
Sorry, ich hatte mich wohl ungenau ausgedrückt. Es ging über meine Mutter und es wäre dann auch die eVB-Nummer, die über ihren Namen käme. Ich frage mich grade nur, ob das Auto jetzt Haftpflicht versichert ist oder nicht, weil wir nicht aktiv eine Versicherung abgeschlossen haben.
Ach so, das wusste ich nicht. Also darf ich den Wagen schon fahren?