Bekannter küsst mein Kind?

5 Antworten

Hast du sofort reagiert und noch im Beisein deines Sohnes zu deinem Bekannten gesagt, dass das nicht richtig war, damit dein Sohn weiß, dass er sich nicht alles gefallen lassen muss und dass seine Mama ihn beschützt?


httpminchen 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 01:10

Ich habe ihm gesagt, dass er egal was er von meinem Kind will, sei es auch nur spielen mit dem Auto, mich vorher zu fragen hat und habe ihm dann gebeten, meine Wohnung zu verlassen.

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Sabsi363  05.01.2024, 01:15
@httpminchen

Wichtig ist, dass der Kleine verstanden hat, dass er sich so etwas nicht gefallen lassen muss. Ich gehe davon aus, dass dein Bekannter aus eurem Leben verschwunden ist. Und darauf würde ich es beruhen lassen.

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Das war von deinem Bekannten absolut nicht ok! Er hatte weder deine noch die Erlaubnis von deinem Kind.

Du solltest auch mit deinem Kind darüber sprechen. Wie hat es sich gefühlt. Und was es machen kann, wenn sowas wieder passiert. Also laut "Stop!" Schreien üben. Und du kannst ihm sagen, dass du das dem Bekannten jetzt verbietest und zukünftig dazwischen gehst, falls sowas wieder passiert. Muss kein großes Gespräch sein, nur mal 10 Minuten die Sache klären. Und das gibts immer wieder, übergriffige Leute, die fremden Kindern ohne Vorwarnung den Kopf streicheln oder Süßigkeiten anbieten, krank sowas!

Mit deinem Bekannten, kA. Du kannst den Kontakt abbrechen, Anzeige, viele Möglichkeiten.

In anderen Kulturen ist es normal, Kinder auf den Mund zu küssen (was ich generell nicht verstehen kann). Ich glaube nicht, das du ihn dafür anziehen kannst/solltest. Versuch ihn erstmal zur Rede zu stellen, warum er es getan hat

Hast du ihn denn konfrontiert?

Es ist wichtig, dass du in einer solchen Situation direkt, in Anwesenheit deines Kindes, klarstellst, dass das nicht ok ist, dass damit eine Grenze verletzt wird.

Sonst kann dein Kind glauben, dass das zu akzeptieren sei.

Es gibt keinen, KEINEN einzigen Grund ein Kind auf den Mund zu küssen. Schon gar nicht ungefragt.


ja, das würde ich als sexuelle Belästigung eines Kindes auslegen und anzeigen.