Beistandschaft?

4 Antworten

Beantragt man beim Jugendamt für das / die Kinder, wenn es Probleme mit der Zahlung des Kindesunterhalts gibt.

Dann sollte die Beistandschaft, wenn sie ihren Job richtig macht, sich um die Belange des / der Kinder kümmern und damit hätte man selber dann weniger am Hals.

Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und die Unterhaltssicherung für ein Kind, kann eine Beistandschaft für das Kind beantragt werden. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und den betroffenen Elternteil damit entlasten.

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-machen-wir/fuer-eltern/beistandschaft/

Wenn Eltern getrennt leben, dann muss das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Unterhalt zahlen.

Zahlt das Elternteil den Unterhalt nicht freiwillig, dann gibt es für das hauptbetreuende Elternteil zwei Möglichkeiten, den Unterhalt zu erlangen:

  • Rechtsanwalt nehmen und einklagen
  • Kostenlos eine Beistandschaft einrichten und diese fordern dann den Unterhalt ein
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das ist jemand - wahrscheinlich das Jugendamt - der dich bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche deines Kindes unterstützt.