Beim Angeln erwischt?
Was passiert wenn ein Junge unter 14 Jahre beim angeln erwischt wird??
8 Antworten
Moin!
Kommt stark darauf an, wo Du angelst, auf welchen Fisch, mit wie vielen Ruten, wie Du vorgehst und vor allem wie penibel der Kontrolleur ist und ob er z.B. vom Ordnungsamt oder vom Angelverein ist.
Bei manchen Vereinen gibt es eine Anzeige, bei anderen eine Aufnahmesperre, manchmal auch eine Sperre für in dem Alter eigentlich meist zulässiges begleitetes Angeln etc etc etc. Wenn Du aber eh schon zum Angelschein machen angemeldet sein solltest oder z.B. Dein Dad bereits längst Mitglied ist, gibt es meist nur ein unangenehmes Aufklärungsgespräch.
Also wie gesagt, es kommt auf die ganzen Umstände an.
wölfin
Nichts passiert ausser das deine Eltern informiert werden.
Hi,
dass kommt ganz drauf an.
Zunächst einmal ist der Junge strafunmündig mit unter 14 Jahren. Jetzt kommt es aber auf den Schaden drauf an, denn dafür haften dann die Eltern und wenn man da pinzig ist als Verein... ( neue Fische müssen geholt und bestellt werden, dazu der waidgerechte Transport, natürlich mit vielen Spezialisten, die sich dann den Einsatz nett bezahlen lassen, usw)
Zudem würde ich hier direkt das Angelzeug einkassieren und beim Verein hinterlegen. Darf er sich dann mit den Eltern zusammen abholen und einen entsprechenden Vortrag anhören.
Wenn der Junge dann auch noch frech ist und ein Messer dabei hat (was beim Angeln normal sein sollte) kann man selbstverständlich auch noch dementsprechend das Jugendamt informieren und das bedeutet dann wirklich zusätzlichen Stress :p
Allerdings, wenn das ein Kind ist und nur den Versuch startet mal zu angeln so paßeshalber, weil seine Eltern da nicht unterstützen, dann schickt man ihn in die vergünstigte Kinder- und Jugengruppe in den Verein, wo er dann das Handwerk von der Pike auf lernt.
Kann also so ziemlich alles passieren.
Wie ich geschrieben habe, es kommt auf die Situation an...
Gibt genug Rotzlöffel, die dann auch noch frech werden, dann muss man eben entsprechend reagieren.
Wenns wirklich ein Kid ist und es einfach kein besseres Wissen hat, dann klar, sollte man ihn in die Jugendgruppe des Vereins stecken. Und nein, Nachwuchsprobleme kenne ich aus meinen Vereinen nicht. Ist allerdings auch bestimmt immer davon abhängig, wie der Verein die Jugendarbeit gestaltet.
Wir haben z.B ein Gewässer wo die Dorfjugend angeln darf ohne den Fischereischein und Erlaubnisschein solange sie sich an Schonzeiten/Maße ect.halten,das Wasser hat eine Verbindung mit der Elbe und so einen guten Bestand an Hechten,Aalen,Zandern und den üblichen Weissfischen und das wird von der Dorfjugend geschätzt und auch nicht vermüllt oder wird Dummfug gemacht.Und die Leute was einen Schein besitzen sind sehr viel in Hamburg mit der Angel unterwegs zum Streetfishing in den freien Gewässern,dort reicht der gültige Fischereischein und die jährliche Abgabe von 10€ was neu ist seit ein paar Monaten.Seit Hamburg das neue Fischereigesetz hat sogar mit Entnahmefenster wo Fische ab einer bestimmten Grösse sogar wieder zurückgesetzt werden müssen wie z.B.der Zander ab 80cm. Nur schade das dies nicht in allen Bundesländern möglich ist wegen den ganzen verschiedenen Fischereigesetzen die wir in Deutschland haben,komisch in Holland funktioniert es ja auch warum dann nicht bei uns.
Und was hat ein privates Gewässer mit dem Bundesfischereischein oder einer Angelberechtigungskarte zu tun? Und ohne Fischereischein ist auch in HH die Ausübung der Fischerei veroten laut §9.
Und nach §19 sind da auch die Angelgeräte sicherzustellen.
Und was hat das alles mit den einzelnen Fischereigesetzen der Länder zu tun? Auch in Hamburg ist immer noch die Fischerei nur mit gutem Grund (Verzehr) erlaubt.
Gut das wir in Niedersachsen keinen Fischereischein brauchen.Und ich spreche von keinem Privaten Gewässer sondern das gehört einem Verein,ausserdem hat jedes Bundesland sein eigenes Fischereigesetz.Habe ich geschrieben das man in Hamburg keinen Fischereischein braucht? Sehe davon nichts.
Gut, dann schau dir mal §57 (1) Nds. FischG an...
Also mit nem Perso wird es vor 16 Jahren ja recht schwer...
https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/
Angeln ohne AngelscheinBußgeld oder Strafe ..... je nach Bundesland
ggfls. auch Strafanzeige § 242 StGB
Minderjährig also ist er nicht zu belangen da er nicht strafmündig ist.
Lese mal die Frage da steht was vom Alter bevor mich hier belehren möchtest!
Nein bin ich sicher nicht aber die Frage war eindeutig gestellt.Schönes Wochenende.
strafrechtliche nichts.... bei uns würde dennoch die Polizei hinzu gezogen um die Personalien fest zu stellen. .... der Verein in dem ich Mitglied bin würde dich nicht mehr aufnehmen.
Ich habe mal gehört, das es ein zentrales Register gibt, in dem Wilderer und Fischwilderer eingetragen werden. In dem können Jagd und Angelvereine Information einholen über Bewerber die ihren Verein beitreten möchten.... aber ob das stimmt weis ich nicht.
Das ist halt die Perversität in unserem Land. Hier braucht man sogar zum Angeln eine Prüfung.
Ich würde ihm Empfehlen den Fischereischein zu machen und in einen Verein einzutreten und ihn verwarnen und wegen einem Messer noch zusätzlich ihm Ärger machen ersparen,wenn er ein Messer hatte dann wahrscheinlich um den Fisch waidgerecht abzuschlagen. Den Vereinen fehlt alle der Nachwuchs und mit deiner Einstellung ist das dann kein Wunder.Bin selber Angler aber man sollte auch mal ein Auge zudrücken und dem Knabe dies auch eintrichtern das er da einen Fehler gemacht hat und das er mit Schein dann eines der schönsten Hobbys haben kann und er froh sein kann das er noch unter 14 Jahren ist.Meinst nicht auch das dies die bessere Lösung wäre? Gruss aus Hamburg.