Bei welcher Versandart gilt das Postgeheimnis?

3 Antworten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SoftigesEis 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 16:36

Hat ein Community Experte gesagt:

Die BüWa sind billiger, daher dürfen nur Waren drin sein und "keine schriftlichen Mitteilungen". Wenn du sowas verschickst dann stimmst du den AGB zu worin geregelt ist dass die geöffnet werden dürfen. Da gilt das Briefgeheimnis nicht.

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lilatrudi  19.12.2022, 16:48
@SoftigesEis

Ich habe dir schon zigmal in deinen anderen Fragen und in deinem Zweitaccount die Sache erklärt.
Du verstehst allerdings die Antworten nicht.
Lies einfach den § 39 Postgeheimnis Postgesetz (PostG). Den wirst du wahrscheinlich aber auch nicht verstehen.

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SoftigesEis 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 16:55
@lilatrudi

Normale Sendungen dürfen also nicht geöffnet werden.

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Auch eine Postkarte fällt unter das Postgeheimnis.

"Den Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen."

https://www.paketda.de/empfangen/postgeheimnis-briefgeheimnis.html


SoftigesEis 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 17:11

Eine Sendung nur mit Empfänger wird also auch nicht von der Post geöffnet, nur wenn der Brief nicht zugestellt werden kann d.h (Kein Absender und empfänger) wird nachgeschaut richtig?

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SoftigesEis 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 20:27
@Yetanotherpage

Überprüfen die dann bei der Post ob der Absender sowie Empfänger wirklich dort wohnen wo sie es angeben? Ich habe es jetzt so verstanden, dass die bei der Post die Sendung/Päckchen nur öffnen wenn kein Absender/Empfänger drauf stehen oder wenn das Packet kaputt gegangen ist, aber die können nicht sagen: Ja das Päckchen hat keinen Absender das ist verdächtig wir öffnen des jetzt? Also ein päckchen gilt nicht als Verdächtig wenn kein Absender drauf ist

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Bei allen Brief und Paketsendungen


SoftigesEis 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 16:34

Hat ein Community Experte gesagt:

Die BüWa sind billiger, daher dürfen nur Waren drin sein und "keine schriftlichen Mitteilungen". Wenn du sowas verschickst dann stimmst du den AGB zu worin geregelt ist dass die geöffnet werden dürfen. Da gilt das Briefgeheimnis nicht.

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Vennesla  19.12.2022, 16:38
@SoftigesEis

Bei einer Bücher und Warensendung ist es tatsächlich so das die von Mitarbeiten der Post geöffnet werden dürfen.

Aber du dürftest nicht eine Bücher- oder Warensendung öffnen, die nicht für dich bestimmt ist.

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Vennesla  19.12.2022, 16:42
@SoftigesEis

Wenn du Z.B. eine Büchersendung für deinen Nachbarn annimmst, dann darfst du die nicht öffnen.

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