Bei welcher Versandart gilt das Postgeheimnis?
Bei welcher?
3 Antworten
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Ich habe dir schon zigmal in deinen anderen Fragen und in deinem Zweitaccount die Sache erklärt.
Du verstehst allerdings die Antworten nicht.
Lies einfach den § 39 Postgeheimnis Postgesetz (PostG). Den wirst du wahrscheinlich aber auch nicht verstehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Normale Sendungen dürfen also nicht geöffnet werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Yetanotherpage/1551373105610_nmmslarge__691_0_1656_1656_dbc71bd47765ebce1994bc25a984fb8b.jpg?v=1551373106000)
Auch eine Postkarte fällt unter das Postgeheimnis.
"Den Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen."
https://www.paketda.de/empfangen/postgeheimnis-briefgeheimnis.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Sendung nur mit Empfänger wird also auch nicht von der Post geöffnet, nur wenn der Brief nicht zugestellt werden kann d.h (Kein Absender und empfänger) wird nachgeschaut richtig?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Yetanotherpage/1551373105610_nmmslarge__691_0_1656_1656_dbc71bd47765ebce1994bc25a984fb8b.jpg?v=1551373106000)
Gibt es keinen Absender und kann der Empfänger nicht ermittelt werden, dann darf er von bestimmtem Postpersonal geöffnet werden um zu schauen ob die Adresse innen ermittelt werden kann. Ob das getan wird, weiß ich nicht.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Post/GeoeffnetePostsendungen.html
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Überprüfen die dann bei der Post ob der Absender sowie Empfänger wirklich dort wohnen wo sie es angeben? Ich habe es jetzt so verstanden, dass die bei der Post die Sendung/Päckchen nur öffnen wenn kein Absender/Empfänger drauf stehen oder wenn das Packet kaputt gegangen ist, aber die können nicht sagen: Ja das Päckchen hat keinen Absender das ist verdächtig wir öffnen des jetzt? Also ein päckchen gilt nicht als Verdächtig wenn kein Absender drauf ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Vennesla/1686909403689_nmmslarge__558_554_2146_2146_824965487af0cb23eb3ab8d3f8902c62.jpg?v=1686909404000)
Bei allen Brief und Paketsendungen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hat ein Community Experte gesagt:
Die BüWa sind billiger, daher dürfen nur Waren drin sein und "keine schriftlichen Mitteilungen". Wenn du sowas verschickst dann stimmst du den AGB zu worin geregelt ist dass die geöffnet werden dürfen. Da gilt das Briefgeheimnis nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Vennesla/1686909403689_nmmslarge__558_554_2146_2146_824965487af0cb23eb3ab8d3f8902c62.jpg?v=1686909404000)
Bei einer Bücher und Warensendung ist es tatsächlich so das die von Mitarbeiten der Post geöffnet werden dürfen.
Aber du dürftest nicht eine Bücher- oder Warensendung öffnen, die nicht für dich bestimmt ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Wenn du Z.B. eine Büchersendung für deinen Nachbarn annimmst, dann darfst du die nicht öffnen.
Hat ein Community Experte gesagt:
Die BüWa sind billiger, daher dürfen nur Waren drin sein und "keine schriftlichen Mitteilungen". Wenn du sowas verschickst dann stimmst du den AGB zu worin geregelt ist dass die geöffnet werden dürfen. Da gilt das Briefgeheimnis nicht.