Bei vorläufiger Inobhutnahme zu Freunden?
Ich habe bald einen Termin beim Jugendamt (bin 15). Es ist aufgrund der aktuellen Situation zu Hause relativ wahrscheinlich, das mich das Jugendamt für eine Zeit lang vorläufig inobhutnehmen wird. Ist es dabei möglich, für die ersten paar Tage (je nachdem wie länge diese Inobhutnahme gilt) bei einem Freund unterzukommen und ist es vorgeschrieben, dass man in ein Heim, eine Jugendwohngruppe oder ähnliches kommt?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Es ist schon möglich im Rahmen einer Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt bei Verwandten oder Freunden untergebracht zu werden.
Wichtig wäre hierbei, dass sich auch der Erwachsene, der die Verantwortung übernehmen will, aktiv darum beim Jugendamt bemüht & mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnimmt bzw. mit zum Termin kommt.
Das ist zwar keine Garantie, das es auch klappt, aber ein Signal ans Jugendamt, dass der Wille dazu tatsächlich vorhanden ist & es nicht nur einfach daher gesagt wurde.
Es ist auch möglich bei Freunden zu wohnen, dann muss allerdings eine volljährige Aufsichtsperson da sein, die sich auch beim Jugendamt dazu bereiterklärt. In der Regel kommt man aber in ein Heim etc.