Bei Straftat Alkoholkonsum angeben sinnvoll?


22.07.2024, 19:30

NUR THEORIE

4 Antworten

Das ist die ebenfalls strafbare actio libera in causa, also dieses vorsätzliche sich z. b. betrinken, um dann die Tat zu begehen und das wäre auch strafbar. Lasse es sein.https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa


WandoBS 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 19:29

War nur Theorie😂

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Nein bekommt man nicht unbedingt. Habe auch sowas oft auf Alkohol gemacht und oft interessiert es nicht, gerade wenn man extra vorher trinkt um dann Unzurechnungsfähigkeit Karte zu spielen. Erst wenn du nachweisen kannst dass es wirklich spontan war und nicht geplant, dann könnte man darauf Rücksicht nehmen.

Sieht nicht jeder Richter so

Da jeder erwachsene Mensch weiß, was passieren kann, nimmt er das Risiko bewusst in Kauf.

Außerdem kann es dann ganz schnell sein, dass eine stationäre Therapie verordnet wird...

Wer sich in den Zustand der Schuldunfähigkeit rauscht durch Drogen- oder Alkoholkonsum wird dann statt für die eigentliche Tat, für den Vollrausch bestraft.

§ 323a StGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung