Bei mir im Gaten liegt ein totes Huhn (warscheinlich von einem Fuchs getötet) und ich weiß nacht was ich tun soll. Soll ich die Polizei anrufen?
4 Antworten
Du willst wegen einem toten Huhn die Polizei rufen - das wäre ja überhaupt nicht verhältnismäßig und du hältst die Polizei von wichtigeren Aufgaben ab. Begrab das Huhn oder entsorge es einfach und gut ist es.
Lass das Huhn einfach liegen. Der nächste Fuchs wird es schon abholen und verwerten. Die Polizei hat dafür eher keine Verwendung.
Bei uns wären schon die Elstern und Rabenkrähen dran. Die würden auch jeden Fuchs von der Beute verjagen. Das würde nicht lange da liegen ;).
Du solltest in der Tat das Ordnungsamt informieren. Den Örtlichen Jagdpächter dürfte es interessieren das ein Fuchs durch die Gegend "wildert".
Jeder halbwegs belesene Jäger sollte wissen, dass Beutegreifer nicht nur flächendeckend vertreten sind, sondern bevorzugt im urbanen Bereich vorkommen und dass sie auch Haushühner als Beute nehmen, wenn diese nicht genügend gesichert gehalten werden. Insofern wäre diese Information für einen Jagdausübungsberechtigten mehr als überflüssig.
Er soll ja auch kein Huhn bejagen, und das Ordnungsamt soll den Fuchs nicht zur Ordnung rufen. Den Jagdpächter interessiert es aber sicher sehr wohl was das Raubwild seines Reviers so veranstaltet. So kann er, wenn er es für nötig erachtet, gegensteuernde Maßnahmen ergreifen.
Und vorgeschlagen habe ich das Ordnungsamt zu informieren, da ich davon ausgehe das der Fragesteller den Jagdpächter / Eigentümer nicht kennt wenn er eine solche Frage stellt.
Na, dann kann ich ja froh sein das du mein Missverständnis ausgeräumt hast. Wieder was gelernt.
Ich würd sagen nein, einfach in die Tonne damit und gut ist.
Das wäre aber verboten. Und wenn man das macht, nur in absolut blickdichtem Plastiksack und möglichst nicht ganz oben drauf :-)
Das zum Vwerzehr bestimmte Fleisch ist ja am Schlachthof auch durch die Fleischuntersuchung gegangen und amtlich als unbedenklich klassifiziert worden. Tierkadaver dagegen müssen offiziell :-) durch die Tierkörperbeseitigung (früher Abdeckerei genannt. Für kleine Haus- und Heimtiere bis Hundegröße gibt es aber Ausnahmen, die dürfen (wenn sie nicht eine anzeigepflichtige Krankheit wie Tollwut oder so etwas hatten), auf dem eigenen Grundstück in mindestens 0,5 m Tiefe vergraben werden (außer in Wasserschutzgebieten). Dann wird einfach mal ein Kadaver zum verhätschelten Lieblingshuhn der Familie umdeklariert.
Man kann das Huhn auch in der Pampa für tierische Verwerter ablegen. Dann kommt es nicht in die Tonne. Und verstößt nicht gegen EU-Recht.
Wenn es dort absichtlich deponiert wird, verstößt das eindeutig gegen die Rechtsvorschriften.
Soll der Fuchs vom Ordnungsamt zur Ordnung gerufen werden? Was interessiert das tote Huhn den Jagdpächter? Hühner sind kein jagdbares Wild.